EuGH-Urteil
Finanztransaktions-Steuer: Klage aus GB abgewiesen
Der EuGH weist darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne. Dies habe Großbritannien auch selbst eingeräumt. Im vorliegenden Fall betont der EuGH, dass die von London angefochtenen Elemente einer künftigen Finanztransaktionssteuer keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses seien. Es handle sich im derzeitigen Stadium nur um Vorschläge der Kommission von 2011 und 2013.
Großbritannien hatte geklagt, weil es durch den EU-Ratsbeschluss vom Jänner 2013 seine Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet sieht und zusätzliche Kosten befürchtet.
Zeitpunkt der konkreten Einführung noch unklar
Die elf Euro-Länder, die sich an der Finanztransaktionssteuer beteiligen wollen, sind neben Österreich noch Deutschland, Frankreich, Belgien, Griechenland, Estland, Italien, Spanien, Portugal, die Slowakei und Slowenien. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, Geschäfte mit Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent und solche mit spekulativen Finanzprodukten (etwa Derivate) mit 0,01 Prozent zu besteuern.
Allerdings ist der Zeitpunkt einer konkreten Einführung derzeit noch überhaupt nicht klar. Die Finanzminister waren sich zuletzt zumindest über ein schrittweises Vorgehen einig. So soll mit Aktien begonnen werden, dann kommen Derivatprodukte. Wobei bei den Derivaten noch Klärungen notwendig seien. Am 5. Mai beim nächsten EU-Finanzministerrat sei ein weiteres Treffen der elf Staaten geplant, hatte zuletzt Österreichs Ressortchef Michael Spindelegger erklärt.
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