Erbkrankheit PH1
Nach einem Herzinfarkt beantragte ein 78-jähriger Wiener aufgrund anhaltender gesundheitlicher Probleme eine Erhöhung seines Pflegegeldes. Doch der Weg dorthin erweist sich als schwierig: Inzwischen liegen drei unterschiedliche „Gutachten“ vor, der Fall beschäftigt nun das Gericht.
Bereits vor dem Herzinfarkt bezog Kurt P. Pflegegeld der Stufe 1. Seine Mobilität sei unter anderem durch fünf beschädigte Wirbel stark eingeschränkt, zudem leide er phasenweise unter massivem Bluthochdruck, schildert er. Zur Überprüfung seines Antrags entsandte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Sachverständige – eine Pflegefachkraft –, die nach knapp einstündiger Untersuchung zu einem klaren Ergebnis kam.
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