Ein Burgenländer wollte seinen Gratis-Voucher für den Tageseintritt in einer Therme einlösen. Er wurde wegen einer angeblichen Spitzenzeit abgelehnt – gegen Geld durfte er rein. Er konnte aber kein besonders starkes Aufkommen im Bad entdecken.
Den Ärger mit einem Gutschein für einen Thermentag hatte Herr Adolf S. Ende des Vorjahres. Ursprünglich hatte er diesen von Burgenland Tourismus als Gegenleistung für einen Kauf ausgestellt bekommen. Gültig bis 31.12. 2025, für einen Eintritt in einer von fünf regionalen Thermen. Als unser Leser dann am 30.12. an der Kassa stand, erklärte man ihm, dass er den Gutschein nicht einlösen könne, weil die Einlösung „aufgrund besonderer Spitzenzeiten“ nicht möglich sei.
Spitzenzeit nicht erkennbar
„Der Andrang war überschaubar. Nachdem ich mir eine Eintrittskarte gekauft habe, war der Zutritt kein Problem“, erinnert sich der Pensionist. Selbst als er die Therme um 14 Uhr verlassen habe, seien noch einige Liegen frei gewesen. Von einer Spitzenzeit könne daher keine Rede gewesen sein, trotz der Weihnachtsferien.
Intransparente Klausel
Die Ombudsfrau hat bei der Arbeiterkammer Burgenland nachgefragt. Dort erklärte man, dass dieses Vorgehen unter der Klausel „aufgrund besonderer Spitzenzeiten“ für Gutscheine, für die eine Gegenleistung erbracht wurde, unzulässig sei. Was eine Spitzenzeit sei, wie viele Personen sich dafür in der Therme aufhalten müssen, all das sei nicht genau bestimmt. Daher seien Kunden an die Willkür des Unternehmens gebunden. Die Klausel sei intransparent, beanstanden die Experten. Ein gekaufter Gutschein sollte immer so viel wert sein wie Bargeld.
Ball hin- und hergespielt
Bei Avita Resort sah man keinen Fehler am eigenen Vorgehen und verwies die Ombudsfrau an Burgenland Tourismus, das uns an die Therme zurückverwies. Mehrere Anfragen nützten nichts, der Ball wurde hin- und hergespielt, ohne zu einer Lösung zu kommen. Avita argumentierte damit, dass man den Gutschein nicht ausgestellt hätte, und Burgenland Tourismus will keinen Einfluss darauf haben, was die Therme mache. Auch zu einer Kulanzlösung oder Verlängerung war letztlich keine Seite bereit.
Kein Ruhmesblatt.
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