Obwohl er keine Zusatzversicherung hat, wollte sich der Niederösterreicher Kurt H. das Zimmer leisten. Selbst bezahlen soll er nun auch die Behandlung.
Der Niederösterreicher erinnert sich an den Tag der Aufnahme in einem Weinviertler Spital Anfang letzten Oktober: „Zuerst war ich bei der Anmeldung, dann wurde ich auf die Station geschickt, wo mir ein Vierbettzimmer zugeteilt wurde.“ Er habe angenommen, dass nichts anderes frei sei, und sich damit abgefunden.
Frage nach Versicherungspolizze
Nach einer Stunde sei dann die Stationsschwester gekommen und habe ihn erneut zur Anmeldung geschickt, da sein Wunsch nach einem Einbettzimmer vermerkt sei. „Dort war eine Dame, die nicht genau wusste, was sie tun soll. Sie fragte immer wieder nach einer Versicherungspolizze, die ich nicht habe. Ich wollte die Differenz ja selbst bezahlen. Schließlich legte sie mir zwei Formulare zum Unterschreiben hin und meinte, es werde rund 2000 Euro kosten“, schildert Herr H.
Auch Arzthonorar verrechnet
Schließlich erhielt der Patient eine Rechnung von mehr als 7000 Euro für seinen Aufenthalt, weil er als Privatpatient geführt worden ist und auch das ärztliche Honorar von knapp 5000 Euro bezahlen soll. Das Spital beruft sich nun darauf, dass ein Einspruch gegen die Kosten zu spät erfolgt sei. Außerdem habe der Patient im Zuge einer Aufklärung unterschrieben, dass er Selbstzahler sei. Herr H. kann das nicht nachvollziehen. „Ich habe am selben Tag Einspruch erhoben.“ Er hofft weiter darauf, dass sich der Fall aufklären lässt.
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