Ein Österreicher (41) mit Türkei-Wurzeln kommentierte laut Anklage mehrere Videos von islamistischen „Gotteskriegern“, zeigte seinem Sohn das Material und hörte sich mit ihm bedenkliche Kampflieder an. Und das, obwohl er erst vor drei Jahren wegen eines Terror-Vorwurfs verurteilt wurde. Jetzt muss er wieder vor Gericht.
Ein in der Türkei geborener Österreicher muss sich am kommenden Freitag dem Terror-Vorwurf im Salzburger Landesgericht stellen. Es ist aber nicht das erste Mal für den angeklagten Familienvater: Bereits im Februar 2021 saß er wegen desselben Vorwurfs im Wiener Landesgericht und wurde dort zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gebracht hat es offensichtlich wenig, da der Beschuldigte weiterhin radikale Ansichten teilte – und das ausgerechnet auch mit seinem Nachwuchs, dem bereits strafmündigen Sohn, gegen den ein ähnliches Ermittlungsverfahren läuft.
Kommentare unter Propaganda-Videos
Im Detail geht es in der Anklage der Salzburger Staatsanwaltschaft um den Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Der im Flachgau lebende Österreicher (41) soll demnach zwischen Jänner 2024 und März 2025 in mehreren Fällen Videos von zwei als Terrororganisationen eingestuften Gruppierungen, die vor allem im syrischen Bürgerkrieg aktiv waren, in den sozialen Netzwerken kommentiert haben. Insgesamt soll er dies bei sieben Propaganda-Videos getan haben.
Außerdem soll er seinen Sohn aufgefordert haben, ein bestimmtes Video der Islamisten mit ihm anzusehen. Und er soll mit seinem Sohn die sogenannten Nashids, also Kampflieder mit Propaganda-Inhalt, angehört haben. Strafdrohung bei Verurteilung: ein bis zehn Jahre Haft.
Apropos: Kürzlich wurde ein afghanischer Terrorverdächtiger in Salzburg wegen konkreten Anschlagsplänen nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er brachte Rechtsmittel ein, der Fall geht daher in die nächste Instanz.

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