Verbot ab Februar

Plakolm: „Kopftuch ist und bleibt Unterdrückung“

Innenpolitik
20.11.2025 11:12

Eine erste Regelung für Volksschulen war vor fünf Jahren wegen der Konzentration auf den Islam vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden – wegen Widerspruchs zum Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Nun soll das Kopftuchverbot an Schulen aber halten. Nach der Begutachtungsphase wurden einige Kritikpunkte noch eingearbeitet, um „Verfassungskonformität“ herzustellen.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr sprach am Mittwoch von einem „gelungenen Kompromiss“. Die Koalitionären informierten am Donnerstag über die Details und den Zeitplan des Gesetzesvorhabens. Ab Februar 2026 soll eine Aufklärungsphase ohne Sanktionen starten. Die volle Gültigkeit ist dann für das kommende Schuljahr vorgesehen.

Innenministerin Claudia Plakolm (ÖVP) flankiert von NEOS-Klubchef Yannick Shetty und ...
Innenministerin Claudia Plakolm (ÖVP) flankiert von NEOS-Klubchef Yannick Shetty und Staatssekretär Jörg Leichtfried(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Änderungen und Präzisierungen nach Kritik
„Ein Kopftuch an einem elfjährigen Mädchen ist und bleibt ein Zeichen der Kontrolle und Unterdrückung“, erklärte Integrationsministerin Claudia Plakolm bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit NEOS-Klubchef Yannick Shetty und dem SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried.

Die Integrationsministerin betont: „Das Kopftuch ist und bleibt ein Zeichen der Unterdrückung.“
Die Integrationsministerin betont: „Das Kopftuch ist und bleibt ein Zeichen der Unterdrückung.“(Bild: 2024 Rawpixel Ltd. – stock.adobe.com)

Die Regierungspartner betonten, dass man in der Begutachtungsphase sämtliche Einwände gewürdigt und auch viele davon eingearbeitet habe. Die auf diesem Wege gefundene Lösung sei für alle Betroffenen tragfähig. Änderungen betreffen unter anderem das Alter: Statt bis zur achten Schulstufe soll das Gesetz für Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gelten. Präzisiert wurden auch die verhüllenden Kleidungsstücke. Dazu zählen eben Kleidungsstücke, „welche das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“.

Die Eckpunkte des Verbots

  • Aufklärungsphase ab Februar 2026, Sanktionen dann ab dem kommenden Schuljahr
  • Gültig an allen Schulen (private, öffentliche, konfessionelle)
  • Gültig bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Alle Formen der islamischen Verhüllung
  • Bei Verstoß oder Verweigerung der Kooperation der Erziehungsberechtigten droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 150 bis 800 Euro

„Burschenarbeit“ als Begleitmaßnahme
Leichtfried verhehlte nicht, dass es sich beim Kopftuchverbot um eine „komplexe Debatte“ handle. Dabei stehe aber das Kindeswohl im Mittelpunkt. Dem pflichtete Shetty bei: „Ich will nicht, dass sich eine Elfjährige auch nur eine Sekunde Gedanken machen muss, ob ihre Haarsträhne richtig bedeckt ist.“ Er bedauerte, dass das Kopftuch so stark polarisiere. Gleichzeitig wies er auf den Umstand hin, dass neben dem Verbot, wo der Fokus auf den Mädchen liegt, auch die sogenannte Burschenarbeit wichtig sei.

Rund 12.000 Schülerinnen betroffen
Das Verbot des Tragens eines Kopftuchs nach islamischer Tradition gilt in der Schule, aber nicht außerhalb, ausgenommen sind also beispielsweise Skikurse. Schließlich gebe es im öffentlichen Raum zusätzliche Schutzrechte, sagte Plakolm. Die Regierung rechnet mit rund 12.000 betroffenen Schülerinnen.

Aufgrund von Bedenken, dass auch dieses Gesetz vor dem VfGH nicht halten könnte, war zunächst ein Gesetz im Verfassungsrang das Ziel. Vor allem die SPÖ hatte sich allerdings dagegengestemmt. Es sei ein „No-Go“, eine Maßnahme als Verfassungsgesetz zu beschließen, „obwohl man massive Bedenken im Hinblick auf die Verfassungskonformität hat“, sagte auch Shetty. Die Verfassungsbedenken seien nun aber aus dem Weg geräumt worden, daher auch keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig bei der Abstimmung im Parlament, die im Dezember geplant ist.

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