Eine erste Regelung für Volksschulen war vor fünf Jahren wegen der Konzentration auf den Islam vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden – wegen Widerspruchs zum Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Nun soll das Kopftuchverbot an Schulen aber halten. Nach der Begutachtungsphase wurden einige Kritikpunkte noch eingearbeitet, um „Verfassungskonformität“ herzustellen.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr sprach am Mittwoch von einem „gelungenen Kompromiss“. Die Koalitionären informierten am Donnerstag über die Details und den Zeitplan des Gesetzesvorhabens. Ab Februar 2026 soll eine Aufklärungsphase ohne Sanktionen starten. Die volle Gültigkeit ist dann für das kommende Schuljahr vorgesehen.
Änderungen und Präzisierungen nach Kritik
„Ein Kopftuch an einem elfjährigen Mädchen ist und bleibt ein Zeichen der Kontrolle und Unterdrückung“, erklärte Integrationsministerin Claudia Plakolm bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit NEOS-Klubchef Yannick Shetty und dem SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried.
Die Regierungspartner betonten, dass man in der Begutachtungsphase sämtliche Einwände gewürdigt und auch viele davon eingearbeitet habe. Die auf diesem Wege gefundene Lösung sei für alle Betroffenen tragfähig. Änderungen betreffen unter anderem das Alter: Statt bis zur achten Schulstufe soll das Gesetz für Schülerinnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gelten. Präzisiert wurden auch die verhüllenden Kleidungsstücke. Dazu zählen eben Kleidungsstücke, „welche das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“.
„Burschenarbeit“ als Begleitmaßnahme
Leichtfried verhehlte nicht, dass es sich beim Kopftuchverbot um eine „komplexe Debatte“ handle. Dabei stehe aber das Kindeswohl im Mittelpunkt. Dem pflichtete Shetty bei: „Ich will nicht, dass sich eine Elfjährige auch nur eine Sekunde Gedanken machen muss, ob ihre Haarsträhne richtig bedeckt ist.“ Er bedauerte, dass das Kopftuch so stark polarisiere. Gleichzeitig wies er auf den Umstand hin, dass neben dem Verbot, wo der Fokus auf den Mädchen liegt, auch die sogenannte Burschenarbeit wichtig sei.
Rund 12.000 Schülerinnen betroffen
Das Verbot des Tragens eines Kopftuchs nach islamischer Tradition gilt in der Schule, aber nicht außerhalb, ausgenommen sind also beispielsweise Skikurse. Schließlich gebe es im öffentlichen Raum zusätzliche Schutzrechte, sagte Plakolm. Die Regierung rechnet mit rund 12.000 betroffenen Schülerinnen.
Aufgrund von Bedenken, dass auch dieses Gesetz vor dem VfGH nicht halten könnte, war zunächst ein Gesetz im Verfassungsrang das Ziel. Vor allem die SPÖ hatte sich allerdings dagegengestemmt. Es sei ein „No-Go“, eine Maßnahme als Verfassungsgesetz zu beschließen, „obwohl man massive Bedenken im Hinblick auf die Verfassungskonformität hat“, sagte auch Shetty. Die Verfassungsbedenken seien nun aber aus dem Weg geräumt worden, daher auch keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig bei der Abstimmung im Parlament, die im Dezember geplant ist.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.