Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) zeigt sich überzeugt, dass sein neu formulierter Gesetzesentwurf für ein Kopftuchverbot an Schulen diesmal vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten wird – obwohl der Gerichtshof ein ähnliches Verbot bereits 2020 aufgehoben hat. Einen „Plan B“ für den Fall einer erneuten Niederlage hat der Minister nicht. Die Regierung setzt damit alles auf eine rechtliche Neuauflage, die laut Wiederkehr „komplett anders“ gestaltet ist.
Der ursprüngliche Gesetzestext sah vor, das Verhüllen des Kopfes zu verbieten, wenn dies aus einer sogenannten „ehrkulturellen Verhaltenspflicht“ geschieht. Da dieser Begriff weder im Gesetz noch in den Erläuterungen definiert war, kam deutliche Kritik in der Begutachtung.
Als Reaktion darauf verabschiedete der Ministerrat am Dienstag eine deutlich geänderte Fassung: Nun soll generell das Tragen eines Kopftuchs verboten werden, „welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Inhaltlich richtet sich das Gesetz somit weiterhin spezifisch gegen das islamische Kopftuch – genau jener Punkt, den der VfGH 2020 als verfassungsrechtliches Problem bezeichnet hatte.
Wiederkehr sieht dennoch klare Unterschiede: „Der Gesetzesentwurf ist ein komplett anderer, sowohl von der Grundhaltung als auch von der gesetzlichen Ausgestaltung“, sagte er am Mittwoch.
Neuer Entwurf nach Kritik
Der Minister verweist auf Forderungen des VfGH aus dem Jahr 2020:
Der Entwurf müsse sich am „Schutz der Mädchen“ orientieren und von Begleitmaßnahmen flankiert werden. Beides sieht Wiederkehr nun erfüllt.
Auch andere Kritikpunkte seien eingearbeitet worden. So wurde die ursprünglich geplante Geltungsdauer bis Ende der 8. Schulstufe gekürzt: Da dort zum Teil ältere, bereits religionsmündige Mädchen sitzen, soll das Verbot künftig mit dem 14. Geburtstag enden.
Entscheidung könnte Jahre brauchen
Auf die Frage, was passieren soll, falls der VfGH das Gesetz erneut aufhebt, antwortete Wiederkehr klar: Einen alternativen Ansatz („Plan B“) gebe es nicht. Sein Auftrag sei, ein verfassungskonformes Gesetz vorzulegen.
Eilig ist es dennoch nicht: Das Verbot startet nach den Semesterferien 2026 mit einer Aufklärungsphase. Strafen soll es erst ab Herbst 2026 geben – und erst nach den ersten Strafbescheiden könnte die Causa wieder vor dem VfGH landen.
Strafen reduziert – Kompromiss mit der SPÖ
Eine Neuerung betrifft die Verwaltungsstrafen: Statt wie ursprünglich vorgesehen 1000 Euro sieht der Entwurf nun maximal 800 Euro vor. Diese gelten sowohl beim Verstoß gegen das Kopftuchverbot als auch dann, wenn Eltern eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung oder ein Perspektivengespräch bei drohendem Schulabbruch verweigern.
Wiederkehr spricht von einem „gelungenen Kompromiss“ mit der SPÖ:
Der SPÖ sei ein niedrigerer Strafrahmen wichtig gewesen, gleichzeitig solle die nun vorgesehene Verdoppelung der aktuellen Strafen ein „klares Signal“ an Eltern senden, die nicht mit Schulen kooperieren.
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