Schon wieder drohten Jugendliche mit einem Amoklauf an einer steirischen Schule – diesmal an einer Grazer Mittelschule. Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier endlich hart durchgreift, um derartige Aktionen in Zukunft zu verhindern.
Der 10. Juni 2025 hat sich tief in das Gedächtnis der steirischen Landeshauptstadt eingebrannt. Ein 21-Jähriger tötete beim Amoklauf im BORG Dreierschützengasse eiskalt zehn Menschen. Schon wenige Tage nach dieser Tat traten steiermarkweit unverbesserliche Trittbrettfahrer auf den Plan. Immer wieder mussten Schulen evakuiert werden, trauten sich verängstigte Kinder oft tagelang nicht ins Klassenzimmer.
Ende September musste sich ein 15-jähriger Weststeirer vor Gericht verantworten, er hatte mit Amokdrohungen gegen mehrere Schulen im Bezirk Deutschlandsberg Angst und Schrecken verbreitet und riesige Polizeieinsätze ausgelöst. Verurteilt wurde er zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1440 Euro. Ein Hohn, wenn man bedenkt, welches Trauma es bei Volksschülern auslösen muss, wenn sie, die schrecklichen Taten von Graz im Gedächtnis, mitten im Unterricht von schwerbewaffneten Polizisten aus der Klasse geholt werden.
Mitte Oktober kündigten nun, wie berichtet, ein 14- und ein 15-Jähriger via sozialen Medien einen Amoklauf in einer Mittelschule im Grazer Bezirk Gries an. Bei der Einvernahme gab das Duo an, es ohnehin nicht ernst gemeint zu haben. Doch dass es sich bei derartigen Aktionen eben um keine Lausbubenstreiche handelt, muss jetzt auch einmal das Gericht mit einem möglichst harten Urteil klarstellen. Nur so regt man potenzielle Nachahmungstäter zu einem möglichen Nachdenken an, so dies bei ihnen überhaupt möglich ist ...
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