Zwei Schüler einer Grazer Mittelschule sollen Mitte Oktober in sozialen Medien einen Amoklauf angekündigt haben. Kriminalisten forschten die beiden Burschen (14 und 15 Jahre alt) aus und nahmen sie fest. Sie gaben an, die Amokdrohung nicht ernst gemeint zu haben.
Über eine inoffizielle Snapchat-Gruppe einer Mittelschule im Grazer Bezirk Gries sollen zwei Burschen Mitte Oktober gegenüber Mitschülern einen Amoklauf angedroht haben. Sie verwendeten dabei Nicknames.
Als eine Sozialarbeiterin und der Direktor davon Wind bekamen, erstatteten sie sofort Anzeige. Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Graz nahmen die Ermittlungen auf und konnten bald zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren ausforschen. Die Schüler wurden festgenommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert.
„Habe noch nie darüber nachgedacht“
Die Jugendlichen sind laut Polizei geständig. Der 14-Jährige gab demnach zu, den Amoklauf angekündigt und ein manipuliertes Bild zweier Schulklassen mit vermeintlich verstorbenen Schülern im Chat veröffentlicht zu haben. Der 15-Jährige zeigte sich geständig, seine Unterstützung für den Amoklauf kundgetan zu haben. 
Die Schüler beteuern, kein Motiv gehabt und die Drohung nicht ernst gemeint zu haben. Auf die Frage hin, ob solche Äußerungen bei anderen Mitschülern etwas bewirken können, zeigte sich der 14-Jährige laut Polizei unwissend: „Ich habe darüber noch nie nachgedacht.“
Die Jugendlichen wurden inzwischen wieder aus der Haft entlassen. Beide werden wegen des Verdachts der Gefährlichen Drohung angezeigt.
Brief unterstreicht „Null-Toleranz-Linie“
Die steirische Bildungs- und Landespolizeidirektion appellieren indes dieser Tage in einem gemeinsamen Brief an die Vernunft von Schülern aber auch an die Verantwortung von Eltern: „Jede Drohung wird ernst genommen, sofort angezeigt und hat schwerwiegende Folgen“, heißt es in jenem Schreiben, das  von Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner sowie Landespolizeidirektor Gerald Ortner gemeinsam unterzeichnet ist. Dabei unterstreichen beide ihre „Null-Toleranz-Linie“ im Umgang mit derartigen Drohungen.

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