Auf seinen rechtsradikalen Videokanälen tat er nicht nur seine Gesinnung kund, sondern stachelte andere auf, sich ebenfalls nationalsozialistisch zu betätigen. Am Montag stand der in Vorarlberg wohnhafte 49-jährige Wiederholungstäter vor Gericht.
Er sieht sich als „echten Deutschen“, doch jetzt sitzt er wieder im Gefängnis: Ein 49-jähriger Vorarlberger ist am Montag vom Schwurgericht Feldkirch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden – wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Eine frühere Haftstrafe von fünf Jahren in der Anstalt Stein hatte den Wiederholungstäter nicht zur Vernunft gebracht. Der Mann, der in Vorarlberg lebt, verbreitete auf seinen YouTube-Kanälen über Monate hinweg rechtsradikale Inhalte.
Mit Rechtsrock-Videos, NS-Codes und hetzerischen Kommentaren rief er zur Abschaffung der Demokratie und zur Wiederherstellung der NS-Diktatur auf. Auch antisemitische Botschaften gehörten zu seinem Repertoire. Besonders perfide: Er schickte seiner AMS-Beraterin jüdischer Herkunft E-Mails voller Nazi-Parolen und Codes. Doch damit nicht genug: In seiner Wohnung in Bregenz und an anderen Orten lagerte der Arbeitslose Flugblätter und Manifeste, die er für Propagandazwecke einsetzen wollte.
Laut Gericht war seine Tätigkeit „massiv und systematisch“, die Grenze zur bloßen Meinungsäußerung längst überschritten. Der Angeklagte sieht das anders. „Ich sehe das nur mit anderen Augen und anderem Herzen“, sagte er vor Gericht. Er erkenne zwar, „dass vieles im Nationalsozialismus nicht in Ordnung war“, doch es habe „auch Gründe für das Geschehene gegeben“. Eine Aussage, die im Gerichtssaal für Kopfschütteln sorgte.
Geboren wurde der Mann in Hamburg, als Sohn eines türkischen Vaters und einer österreichischen Mutter. Er selbst ist österreichischer Staatsbürger, nennt sich jedoch „Zwangsösterreicher“. Die deutsche Staatsbürgerschaft wurde ihm aufgrund seiner Vorstrafen verweigert – für ihn ein Schlag ins Gesicht.
Auch Schwester hätte „werben“ sollen
„Mich hätte man damals als Deutschen behandelt. Ich wäre nicht arbeitslos, nicht im Knast, man hätte meine Talente gefördert“, sagt er trotzig. Bereits im Mai war er in derselben Sache zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde jedoch aufgehoben, weil sein damaliger Verteidiger noch keine gültige Zulassung hatte.
Während der erneuten Untersuchungshaft soll der Mann sogar versucht haben, seine Schwester dazu zu bringen, in Deutschland NS-Propaganda zu verbreiten – ein Brief, der zum Glück abgefangen wurde. Das nunmehrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will gegen die Strafhöhe von zehn Jahren berufen. Die Staatsanwältin ebenso – allerdings zum Nachteil des Angeklagten.
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