Geld- und Haftstrafe

Stmk: Jäger schoss Freund ins Herz – verurteilt

Österreich
11.02.2014 12:51
Ein steirischer Jäger ist am Dienstag in Graz wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nicht rechtskräftig zu einer Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte bei einer Treibjagd auf einen Hasen gezielt und einen anderen Jäger getroffen. Dieser liegt seit damals im Wachkoma. Der mitangeklagte Triebleiter wurde freigesprochen.

Der 36-jährige Jäger hatte sich von Anfang an schuldig bekannt. Richter Helmut Wlasak versuchte akribisch, den Gesetzen einer Treibjagd auf die Spur zu kommen, was sich jedoch als äußerst schwierig erwies. Geklärt wurde nur, dass im Dezember 2012 eine Treibjagd im südsteirischen Landegg stattgefunden hat, bei der sich die Jäger zunächst alle in einer Reihe befunden und vorschriftsmäßig verhalten hatten.

Dann wurden zwei Hasen geschossen, es kam zu den üblichen Jagdstopps, um die Tiere aufzusammeln. Anschließend passierte der verhängnisvolle Irrtum: Als es weiterging, konnte der Angeklagte den Jäger rechts von ihm weder sehen noch hören. Trotzdem drehte er sich um und gab einen Schuss ab, als er einen Hasen hinter sich wahrnahm.

"Es hätte dort nie ein Schuss abgegeben werden dürfen"
Die Schrotladung traf den damals 52-jährigen Jäger mitten ins Herz, dieser liegt seitdem im Wachkoma und wird sich laut Gerichtsgutachten auch nie wieder erholen. "Aus waffentechnischer Sicht hätte dort nie ein Schuss abgegeben werden dürfen", meinte der Jagd-Sachverständige - denn die Sicht sei viel zu schlecht gewesen.

"Wie das genau ablief und warum das Opfer nicht mehr in der Reihe war, wird sich nie mehr klären lassen", so der Richter. Weil der Jagdstopp zum Suchen der erlegten Tiere aber bereits beendet war, traf den Triebleiter der Jagd keine Schuld und er wurde freigesprochen.

Der Jäger wurde zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro und vier Monaten bedingt verurteilt. "Sie werden an der Geschichte mehr leiden als an meinem Urteilsspruch", war der Richter überzeugt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

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