Im April hat die Süba AG von Promi-Investor Klemens Hallmann Insolvenz angemeldet. Jetzt gibt es Neuigkeiten zum österreichisch-deutschen Bauträger. Die Gläubiger haben den Sanierungsplan angenommen.
Die Gläubiger sollen eine 20-Prozent-Quote innerhalb von zwei Jahren erhalten. Das teilten die Kreditorenverbände AKV und KSV1870 am Donnerstag übereinstimmend mit.
Erleichtert werde die Sanierung durch den Anfang Juli bekanntgewordenen Einstieg des internationalen Immobilieninvestmentmanager Revetas bei der Süba AG. Revetas hatte die Mehrheitsbeteiligung (74,9 Prozent) vom Wiener Immobilienentwickler Hallmann übernommen.
Bis Ende September muss laut dem Sanierungsplan eine erste Teilquote von fünf Prozent beim Insolvenzverwalter hinterlegt werden. Weitere fünf Prozent sollen innerhalb eines Jahres erbracht werden, die übrigen 10 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
108 Gläubiger meldeten sich
Heuer im April war das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Laut KSV1870 hätten bis zur heutigen „Sanierungsplantagsatzung“ 108 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 300 Millionen Euro angemeldet. Laut dem Insolvenzverwalter würden davon 132 Mio. „zu Recht bestehen“.
Die Süba AG sei eine „reine Holdinggesellschaft“ für die Süba-Gruppe, schreibt der AKV. Die Holding sei an 67 Gesellschaften beteiligt, in 16 davon würden laufende Projekte abgewickelt – der überwiegende Teil davon in Österreich.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.