Die Prüfer des Rechnungshofes wollen sich die Wahlkampfkosten der FPÖ im EU-Wahlkampf vornehmen. Die Blauen sind empört, verweisen auf ihre niedrigen Kosten. Es könnte vors Höchstgericht gehen.
Zornesröte in blauen Gesichtern: Der Rechnungshof (RH) will sich die FPÖ-Buchhaltung vornehmen. Grund: die Agentur-Kosten bei den EU-Wahlen. Die betrugen offiziell lediglich 72.000 Euro. Offenbar kommt hier dem Rechnungshof etwas spanisch vor bei der österreichischen Wahlsiegerpartei. Denn die ÖVP verbuchte eine Million für diesen Bereich, die SPÖ 600.000, die Grünen 400.000.
Der Rechnungshof hält fest, dass die Partei keine Unterlagen zu „Aufwendungen zu Agenturen“ geliefert hat. Die FPÖ begründete dies damit, dass es verfassungswidrig sei. Das lässt der RH allerdings nicht gelten und verweist auf den vom Verfassungsgerichtshof zugestandenen Gestaltungsspielraum der Prüfer bei politischen Parteien.
„Haben alles wahrheitsgemäß angegeben“
FPÖ-General Michael Schnedlitz: „Wer sparsam ist, wird zusätzlich durchleuchtet. Normalerweise müsste es genau umgekehrt der Fall sein.“ Weil die FPÖ im Unterschied zu anderen Parteien einen sparsamen Wahlkampf geführt habe, wolle der RH nun eine Nachschau in der Buchhaltung der FPÖ durchführen. „Für die Aufwendungen bei der EU-Wahl gibt es eine Wahlkampfkostenrückerstattung. Warum sollte die FPÖ hier also falsche Angaben machen und dadurch auf Geld verzichten, welches sie sich rückerstatten lassen könnte? Wir haben alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben.“
Entscheidung durch VfGH?
Die FPÖ verweist darauf, dass sie im Gegensatz zu anderen Parteien von ihren eigenen kreativen Köpfen profitiere, allen voran von FPÖ-Chef Herbert Kickl. Hier würden auch keine Zusatzkosten anfallen. Generell gilt: Erstmals mussten alle Parteien einen Wahlwerbebericht für die EU-Wahlen im Juni 2024 abgeben. In Summe investierte die ÖVP mit 6,3 Millionen am meisten. Bei der FPÖ waren es in Summe 3,7 (Spitzenreiter mit 1,5 Millionen für „Außenwerbung“ wie Plakate), bei der SPÖ 3,2 Millionen.
Die Kickl-Partei will diese Prüfung jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen. Letztlich könnte der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
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