Bub und Mann getötet
Bayern: Messerangreifer laut Gutachten schizophren
Am 22. Jänner war ein Mann in Nordbayern mit einem Messer auf eine Kindergartengruppe losgegangen. Dabei wurden ein zweijähriger Bub und ein 41-jähriger Mann, der helfen wollte, getötet. Am Donnerstag nannte Verteidiger Jürgen Vongries seinen Mandanten nun einen sehr kranken Menschen (siehe Video oben).
Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der afghanische Flüchtling (28) paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten. Er bekam Tabletten, die er aber nicht regelmäßig nahm. „Das primäre Ziel seiner Attacke waren keine erwachsenen Menschen“, sagte Gutachter Hans-Peter Volz. Zum Tatzeitpunkt habe der 28-Jährige Augen von Agentinnen und Agenten gesehen, die ihm das Ermorden von Kindern befohlen hätten.
Der Beschuldigte hatte zuvor über seinen Verteidiger gestanden, den zwei Jahre alten Buben marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kindergartengruppe helfen. Bei der Tat wurden außerdem ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin (59) und ein weiterer Helfer (73) verletzt. Der Täter kannte die Opfer nicht.
Vor der Tat wegen Körperverletzung amtsbekannt
Der Flüchtling war bereits vor dem tödlichen Angriff im Stadtpark mehrfach polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er war mehrfach aus Psychiatrien und nicht länger stationär behandelt worden. Angeblich sei keine Fremdgefährdung vorgelegen, hieß es. Der Afghane war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig.
Für Entlassung wieder Gutachten nötig
Er wurde nun für schuldunfähig befunden. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte ihn am Donnerstag zur Unterbringung in eine Psychiatrie. Diese Maßnahme ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich überprüft. Lockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen vom Therapieerfolg ab. Mit einer Entlassung können die Betroffenen rechnen, wenn sie Gutachterinnen und Gutachter als ungefährlich eingestuft haben. Die Tat hatte bundesweit eine Debatte über die Migrationspolitik und Sicherheit in Deutschland ausgelöst.
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