Aufregung in Dornbirn

Jordanier (29) wollte Konsulat in Brand stecken

Vorarlberg
31.10.2025 07:37
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Schreckmoment im jordanischen Konsulat in Dornbirn: Ein 29-Jähriger  erklärt im Vorraum des Gebäudes via Livestream, dass er es brennen lassen werde. Wegen gefährlicher Drohung stand der Flüchtling aus Jordanien am Donnerstag vor Gericht.

Schon mehrmals soll der Angeklagte unangenehm im Konsulat aufgefallen sein. Doch trotz Betretungsverbot ließ sich der in den sozialen Netzwerken umtriebige Jordanier nicht davon abhalten, in Videos seinen Unmut über das Regime in seinem Heimatland kundzutun.

Staatsschutz auf den Plan gerufen
So geschehen auch am 11. August dieses Jahres, als er aggressiv und mit Handschellen bewaffnet im Konsulat auftaucht und mit seinem Handy via Livestream eine Drohbotschaft auf Instagram stellt. Daraufhin ermittelte der Staatsschutz gegen den Mann, der bereits Anfang August ein einschlägiges Video ins Netz gestellt hatte.

Zitat Icon

Es brennen zu lassen, ist in meiner Sprache gleichbedeutend mit jemanden provozieren zu wollen.

Der Jordanier ortet ein sprachliches Missverständnis.

Im Prozess am Donnerstag beteuert der Unbescholtene, dass es nie seine Absicht gewesen sei, etwas in Brand zu stecken. Vielmehr handle es sich um ein sprachliches Missverständnis. „Es brennen zu lassen ist in meiner Sprache gleichbedeutend damit, jemanden provozieren zu wollen“, gibt der Beschuldigte zu verstehen.

Vater und Bruder vom jordanischen Geheimdienst verhaftet
Ausgangspunkt für seine Tat sei die Verhaftung seines Vaters und des Bruders durch den jordanischen Geheimdienst gewesen, „weil ich mich geweigert hatte, meinen Account zu löschen“. Da sei er so wütend gewesen, dass er am 11. August erneut live gegangen sei, so der Jordanier, der auf Instagram 30.000 Follower hat.

Zwar räumte der Flüchtling ein, dass ihm die Zweideutigkeit seiner Worte bewusst gewesen sei, dennoch bekannte er sich nur teilweise schuldig. Die Richterin sah das ein wenig anders und verurteilte ihn wegen gefährlicher Drohung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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