Was passiert, wenn das Unvorstellbare passiert? Diese Frage stellt man sich in der Koalition im Zusammenhang mit tragischen Schwangerschaftsverlusten. Die ÖVP will ein neues Modell nach deutschem Vorbild. In der SPÖ ist man aus arbeitsrechtlichen Gründen skeptisch – der Teufel steckt im Detail.
Seit dem 1. Juni ist in Deutschland Gesetz, was hierzulande aktuell in der Regierung für Diskussionen sorgt: Eine gestaffelte Karenz für Frauen nach Schwangerschaftsverlust. ÖVP-Familienministerin Claudia Plakolm möchte sich nun gleich doppelt am deutschen Modell orientieren.
Einerseits wirbt sie dafür, die gemeinhin bekannten Begrifflichkeiten „Fehlgeburten“ oder „Totgeburten“ auch hierzulande durch den Begriff Schwangerschaftsverlust zu ersetzen. Andererseits möchte sie sich auch inhaltlich am Nachbarland orientieren und ein möglichst identes Gesetz auch hierzulande etablieren. In einem offenen Brief haben sich genau dafür zuletzt auch Sternenkinder-Organisationen starkgemacht.
Früher freiwillig arbeiten
„Als Familienministerin ist es mir ein Herzensanliegen, dass Eltern nach Verlust eines Kindes Begleitung, Schutz und rechtliche Absicherung haben“, erklärt Plakolm. Sie will zeitnah das Gespräch mit den ebenso zuständigen SPÖ-Ministerinnen Eva-Maria Holzleitner und Korinna Schumann suchen und sie überzeugen – was sich schwierig gestalten dürfte. In der SPÖ tritt man zwar ganz generell und auch in dieser Frage für eine Stärkung der Frauenrechte ein. Gerade in Gewerkschafterkreisen gibt es offenbar aber arbeitsrechtliche Bedenken, obwohl auch beim deutschen Modell ein Kündigungsschutz vorgesehen ist.
Der Teufel steckt im Detail: Im deutschen Modell hängt der Karenzanspruch jedenfalls vom Zeitpunkt des Schwangerschaftsverlusts ab. Ab der 13. Schwangerschaftswoche sind zwei, ab der 17. Woche sechs und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz möglich. Möglich, aber eben nicht verpflichtend. Denn Frauen, die früher wieder arbeiten möchten, ist eben das durch eine „Opt-Out-Option“ erlaubt.
Schwangerschaftsverlust findet in so vielen Familien statt und ist leider noch immer ein Tabuthema. Ich möchte, dass Mütter und Väter und Familien offen darüber reden und damit auch in Ruhe trauern können.
ÖVP-Familienministerin Claudia Plakolm
Klassischer Krankenstand als Gegenmodell
Ein Punkt, der in der roten Riege mit Skepsis beäugt wird. Das aktuelle Modell, dass Frauen in Krankenstand gehen können, biete eine rechtlich sicherere Basis, heißt es aus der SPÖ. „Dieses Opt-Out ist ein Instrument zur Verkürzung der gesetzlichen Schutzfristen. Würde man die deutsche Regelung hier umsetzen, wäre das ein Aufweichen einer wichtigen österreichischen Errungenschaft und der dazugehörigen Schutzregelungen – und eine massive Schlechterstellung im Mutterschutz. Es öffnet Tür und Tor für weitere Nachteile, die in weiterer Folge auch auf Lebensgeburten ausgedehnt werden könnten“, entgegnet man in den roten Ministerien ...
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