Neben der Verletzung des Amtsgeheimnisses werde gegen den betroffenen Beamten wegen zwei weiteren Strafbeständen nach dem Strafgesetzbuch ermittelt, sagte Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Da gibt es "sehr konkrete Hinweise, aber noch keine Anzeige". Welche Strafbestände das sind, könne er nicht sagen, es handle sich allerdings nicht um Delikte "gegen Leib und Leben oder Vermögen", so Keiblinger.
Polizist über Videoaufzeichnung von Postfiliale ausgeforscht
Ausgeforscht worden war der betroffene Polizist durch die Auswertung der Videoaufzeichnung einer Postfiliale, aus der er das fragliche Dokument an die "Krone" gefaxt haben soll.
Keiblinger stellte klar, dass es sich bei dem Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses laut Paragraf 310 StGB um ein Offizialsdelikt handelt. Hier wird eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt - "wir müssen dem nachgehen".
Auch in anderen Fällen, wenn Ermittlungsdetails in Medien auftauchen, werde eine entsprechende Anzeige erstattet - meist gegen unbekannte Täter. Das weitergebene Dokument im Fall des Floridsdorfer Beamten sei ein siebenseitiges Führungsprotokoll mit "jeder Menge interner Daten, Einsätzen von Schnellrichtern, Namen und persönliche Angaben von Kollegen", so Keiblinger. "Wann, wenn nicht jetzt, müssen wir ermitteln?" Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu drei Jahre Haft.
Laut der Statistik des Innenministeriums hat es seit dem Jahr 2000 insgesamt 31 Verurteilungen nach diesem Paragrafen gegeben.
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