"Unbelastete" Werke
Gurlitt könnte Hunderte Bilder bald zurückbekommen
Diese Bilder sollen Gurlitt "unverzüglich zur Rücknahme angeboten werden", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz am Dienstag mitteilte. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft laut "Sicherstellungsverzeichnis" 1.406 Kunstgegenstände beschlagnahmt. Das bayrische Justizministerium hatte 1.280 beschlagnahmte Werke gemeldet - der Unterschied erklärt sich wohl daraus, dass manche Kunstwerke aus mehreren Einzelteilen bestehen.
Bei etwa 970 Bildern wird überprüft, ob es sich um von den Nazis als "entartete Kunst" verfemte Werke der klassischen Moderne oder um Raubkunst handelt. Somit würden Hunderte Werke verbleiben, bei denen es keine Zweifel gibt und die Gurlitt zustehen. Es handelt sich nach Angaben des Justizministeriums um Bilder, die "eindeutig keinen Bezug zur sogenannten 'entarteten Kunst' oder 'NS-Raubkunst' haben".
Bilder wären in Münchner Wohnung diebstahlgefährdet
Dabei stellen sich allerdings praktische und rechtliche Fragen, wie Rechtsexperten im bayrischen Landtag sagen. Das praktische Problem: Wenn Gurlitt die Bilder zurückbekommt, kann er sie nicht mehr in seiner Wohnung in München aufbewahren, weil sie dort vor Kunstdieben nicht sicher wären. Schließlich ist seine Adresse mittlerweile öffentlich bekannt. Wieviel die Sammlung wert ist, ist unbekannt. Erste grobe Schätzungen hatten die Bilder auf einen Wert von mehr als einer Milliarde Euro taxiert.
Die rechtliche Frage: Durfte die Staatsanwaltschaft die Bilder überhaupt so lange behalten? Soweit bekannt, hat Gurlitt nach wie vor keinen Anwalt. In einem am Wochenende veröffentlichten Interview des Nachrichtenmagazins "Spiegel" hatte der Kunsthändler-Erbe betont, er wolle alle Bilder wieder haben: "Freiwillig gebe ich nichts zurück."












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