Bei "Kampfpreisen" - wie etwa 29, 19 oder gar nur einem Euro - kann der Bruttopreis samt Umsatzsteuer und sonstigen Abgaben und Zuschlägen ein Mehrfaches des angegeben Betrags ausmachen. Für den Fluggast bedeutete diese Praxis oftmals eine unliebsame Überraschung, wenn er für den tatsächlichen Flug ein Vielfaches des angepriesenen Preises bezahlen musste.
Regelung gilt auch für ausländische Fluglinien
Die neue Regelung gilt für alle in- und ausländischen Luftlinien, die in Österreich werben und dabei Preise angeben. Künftig müssen die Ticketpreise sämtliche Preisbestandteile - also Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschläge und allfällige Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren - enthalten.
Die Änderung wurde unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie und der Sozialpartner in kurzer Zeit erarbeitet und wird nun im Parlament behandelt.
Kostenwahrheit für Konsumenten
Mit der neuen Regelung sei "Fairness für alle Anbieter und Kostenwahrheit für Konsumenten" in der Werbung für Flugreisen gewährleistet, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein. Die Änderung sei "ein wesentlicher Beitrag für Preistransparenz und Kostenwahrheit".










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