„Es tut mir leid“

Irrfahrt durch Baden: Raser war psychisch krank

Gericht
25.06.2025 13:34

Es ist ein Sonntagnachmittag im März, Menschen flanieren durch die Innenstadt von Baden (NÖ), genießen ihr Eis in den Gastgärten – bis Panik ausbricht: Ein schwarzer Pkw brettert mit irrem Tempo durch die Fußgängerzone! Am Steuer: ein 34-jähriger Wiener mit einer hochgradigen psychischen Erkrankung, der eine Wahnsinns-Fahrt hinlegt, die nur durch ein Wunder ohne Verletzte endet.

Wie die Staatsanwältin am Mittwoch vor dem Wiener Landesgericht schilderte, habe sich der Mann einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle entziehen wollen. Als zwei Beamte ihn anhalten wollten, drückte er plötzlich aufs Gaspedal – ein Polizist musste im letzten Moment zur Seite springen, um nicht erfasst zu werden.

Mit 100 km/h durch Fußgängerzone
Danach raste der Wiener mit bis zu 100 km/h mitten durch die Innenstadt von Baden, quer durch die belebte Fußgängerzone. Die Staatsanwältin: „Die Passanten dachten, das ist eine Amokfahrt.“ Reine Glückssache, dass niemand verletzt wurde.

Nach seiner Festnahme stellte sich heraus: Der Mann war kein Unbekannter. Bereits 2022 und 2024 wurde er zu Haftstrafen verurteilt, die jedoch aufgrund von psychischer Erkrankung nie angetreten wurden. Der Wiener leidet seit etlichen Jahren infolge multiplen Drogenmissbrauchs an Schizophrenie, war mehrfach in Behandlung und konnte keiner geregelten Arbeit nachgehen.

Raser entschuldigt sich vor Gericht
Eine psychiatrische Sachverständige bescheinigte ihm Zurechnungsunfähigkeit – damit konnte er nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Obwohl der Mann bereits zuvor psychisch auffällig war, war ihm der Führerschein nicht entzogen worden – warum, blieb im Gerichtssaal unbeantwortet. 

Anwalt Rudolf Mayer ist der Verteidiger des 34-jährigen Angeklagten.
Anwalt Rudolf Mayer ist der Verteidiger des 34-jährigen Angeklagten.(Bild: Zwefo)
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Mein Mandant ist einsichtig. Er weiß, dass er eine Behandlung braucht, dass nicht weiß Gott, was noch passiert.

Anwalt Rudolf Mayer

Vor Gericht entschuldigte sich der 34-Jährige: „Es tut mir von Herzen leid, Frau Staatsanwältin, Frau Richterin.“ Ansonsten schwieg er. Sein Verteidiger Rudolf Mayer: „Mein Mandant ist einsichtig. Er weiß, dass er eine Behandlung braucht, dass nicht weiß Gott, was noch passiert.“

Unterbringung beschlossen
Das Gericht entschied: Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Hätte er die Tat im schuldfähigen Zustand begangen, hätte ihm ein Prozess wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt gedroht.

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