Haft- und Geldstrafe

Grapscher wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Vorarlberg
16.06.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 30-jähriger Iraker wollte Sex mit einer 15-Jährigen und bot ihr sogar Geld dafür. Doch das Mädchen erstattete Anzeige. Die Sache hatte ein gerichtliches Nachspiel am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg). 

Dass er gemeinsam mit der 15-Jährigen Anfang des Jahres in seiner Wohnung Marihuana geraucht habe, gibt der Lagerarbeiter zu. Nicht aber den Kokainkonsum. „Das habe nur ich genommen“, beteuert der Unbescholtene in der Verhandlung. Vom Betatschen der Brüste des Mädchens will er nichts wissen. Schon gar nicht würde es der Wahrheit entsprechen, dass er ihr 300 Euro gegen Sex geboten habe. Er habe die Jugendliche lediglich zur Verabschiedung umarmt.

Erstkontakt über Snapchat
Außerdem habe er ja nicht ahnen können, dass das Mädchen erst 15 Jahre alt war. „Wir hatten uns über Snapchat kennengelernt. Wir haben uns geschrieben und insgesamt zweimal getroffen. Da sagte sie, sie sei 18“, schildert der Iraker den Anfang der „Freundschaft“. Dass er nun von der Jugendlichen so belastet wird, kann er sich nicht erklären.

Fakt ist, dass das als leicht beeinflussbar beschriebene Mädchen Anzeige erstattet hatte und sich sogar selbst belastete, indem es den gemeinsamen Drogenkonsum zugab. In der Verhandlung bleibt die 15-Jährige bei ihren polizeilichen Angaben von damals. „Ich habe ihm schon bei unserem ersten Treffen gesagt, dass ich erst 15 bin.“

300 Euro für Geschlechtsverkehr geboten
Als sie mit ihm in seiner Wohnung gewesen sei, habe er ihr „wie aus dem Nichts“ an die Brust gegriffen und ihr sogar 300 Euro geboten, wenn sie mit ihm Geschlechtsverkehr habe. Sie habe jedoch abgelehnt und sei dann gegangen. Richterin Franziska Klammer glaubte schließlich den Aussagen des Opfers. Der 31-jährige Iraker wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und unerlaubtem Umgang mit Suchtgift schuldig gesprochen.

Das rechtskräftige Urteil am Landesgericht Feldkirch lautete schließlich vier Monate Haft auf Bewährung und 3360 Euro Geldstrafe. Dem Opfer muss er zudem 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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