Schräger Fall in AUS
Kein Schmerzensgeld für Sex-Unfall auf Dienstreise
Eine Beamtin Ende 30 traf 2007 während einer Dienstreise einen Bekannten und nahm ihn nach dem Dinner mit auf ihr Motelzimmer. Die beiden liebten sich so leidenschaftlich, dass einer von ihnen eine Glaslampe hinter dem Bett ergriff und aus der Wand riss. Die Scherben verletzten die Frau an Mund und Nase. Die Beamtin litt nach eigenen Angaben später auch an einem posttraumatischen Stress-Syndrom und konnte nicht arbeiten.
Die Frau machte bei der Versicherung ihres Arbeitgebers, einer Behörde, Schmerzensgeld geltend. Ihre Argumentation: Sie habe die Verletzungen während eines Arbeitseinsatzes erlitten. Als sich die Dienststelle weigerte zu zahlen, klagte die Beamtin.
Fall zog sich über sechs Jahre dahin
Der Fall ging sechs Jahre lang durch mehrere Instanzen. Das höchste Gericht beschied jetzt, der Arbeitgeber habe das Sexualverhalten der Frau schließlich weder direkt noch indirekt veranlasst. Sex gehöre nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise, wie etwa duschen, schlafen oder essen.
Arbeitsminister Eric Abetz begrüßte das Urteil als Sieg des gesunden Menschenverstandes. Unklar blieb allerdings noch, wer die erheblichen Gerichtskosten tragen muss. Die Beamtin arbeitet mittlerweile nicht mehr für die Behörde.
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