Fast dreimal so alt, fast doppelt so groß: Einem Mann wurde in Eisenstadt der Prozess gemacht, weil er einem Kind eine geschmiert hatte. Aus welchem Grund?
Wir alle wissen: Wut war immer schon ein schlechter Ratgeber: Es ist nicht entschuldbar, dass man Menschen schlägt. Egal dabei, ob die zwei, drei oder nur eineinhalb Meter hoch sind.
Ausgestreckter Mittelfinger
Jedenfalls trug es sich zu auf einem Spielplatz im Nordburgenland, dass die sechsjährige Tochter des Angeklagten mit Gleichaltrigen ein Baumhaus bauen wollte. Zwei Burschen, beide 12, hatten was dagegen. Fangen die kleinen Kinder halt wieder bei Null an! Das Mädchen lief zum Vater und beschwerte sich. Der ging zum Buben und wurde mit einem ausgestreckten Mittelfinger empfangen.
Zunge gezeigt
„Ich habe versucht, mit ihm zu reden. Aber er ist mit seinem E-Scooter einfach davongefahren.“ Dieses sinnentleerte Spiel wiederholte sich dreimal, zwischendurch wurde auch die Zunge gezeigt. „Dann bin ich ihm mit dem Auto hinterhergefahren“, sagt der 31-Jährige.
Der Strafrahmen für diese Vergehen beträgt bis zu einem Jahr. Das Urteil ist im untersten Bereich angesiedelt, auch, weil Sie unbescholten sind. Für das Leumundszeugnis hat das keinerlei Auswirkung.
Die Einzelrichterin begründet am Landesgericht Eisenstadt ihren Spruch.
Nun sind wir bei den Vorwürfen der Körperverletzung, gefährlichen Drohung und Nötigung angelangt. Der Mann soll dem Buben eine Ohrfeige verpasst und ihn gewürgt haben. Zuvor soll aus dem Auto heraus zu vernehmen gewesen sein: „Wenn du nicht sofort stehen bleibst, fahre ich über dich drüber.“
Rötungen „vielleicht von der Sonne“
Teilweise stimme das. „Aber ich habe meine Hand nur auf seine Wange gelegt. Und ihn mit drei Fingern unterhalb des Kiefers gepackt.“ Und die Rötungen am Hals und im Gesicht? „Vielleicht von der Sonne. Von mir sicher nicht.“
Die Mutter, die vom Buben herbeigeordert worden war, erinnert sich an diesen 3. April 2024. „Der Mann hat zu mir dort gesagt, dass mein Sohn wahrscheinlich bluten würde, wenn er ihm eine Watschn gegeben hätte.“ Und: „Dass er das nächste Mal bluten würde, wenn seine Kinder wieder sekkiert werden.“ Also ging die Frau zur Polizei. „Ich wollte das nicht. Aber er war ja nicht gesprächsbereit.“
Die Richterin verhängt einen Schuldspruch: 2700 Euro Geldstrafe. Milder geht’s nimmer. Im Leumundszeugnis scheint diese Verurteilung nicht auf.
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