Gaza-Aktion bei ORF

19 Anzeigen, aber es war kein Hausfriedensbruch

Tirol
11.06.2025 10:00

Weil sie keine Gewalt angewendet und niemanden bedrängt haben, ist der  Strafrahmen nach der ORF-Besetzung am Freitag überschaubar. Insgesamt gibt es aber 19 Anzeigen und der Strafrahmen ist klar festgelegt ...

Welche Konsequenzen drohen jenen Aktivisten, die am Freitag mit der Besetzung des Tiroler ORF den „Genozid im Gazastreifen“ und die mangelnde Berichterstattung darüber spektakulär anprangerten?

Ein Aktivist wird in ein Polizeifahrzeug verfrachtet.
Ein Aktivist wird in ein Polizeifahrzeug verfrachtet.(Bild: Birbaumer Christof)

Wer Auflösung nicht befolgt, macht sich strafbar
Laut Polizeisprecher Christian Viehweider hagelte es nach der nicht angemeldeten Demonstration samt Eindringen in den ORF 19 Anzeigen nach dem Versammlungsgesetz. „Die reine Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung ist nicht strafbar. Wer dann aber die angeordnete Auflösung durch die Polizei ignoriert, macht sich sehr wohl strafbar.“

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Es wurde keine Gewalt angewendet – also keine Tür aufgebrochen oder eine andere Person bedrängt.

Polizeisprecher Christian Viehweider

Beim Eingang einen Interview-Termin vorgetäuscht
Die Masche der Aktivisten: Dem Vernehmen nach soll sich eine Person zunächst beim Eingang unter dem Vorwand eines Interviewtermins mit einer Redakteurin gemeldet haben. Als in dieser Situation jemand durch die Glastür nach draußen ging, schlüpften gleich mehrere Aktivisten ins Foyer durch. Ein Baugerüst an der Außenfassade machte es anderen recht leicht, auf das Dach zu gelangen.

„Es wurde keine Gewalt angewendet – also keine Tür aufgebrochen oder eine andere Person bedrängt“, erklärt Viehweider. Ein Hausfriedensbruch sei daher nicht verwirklicht.

Strafe bis zu 720 Euro
Wegen des eingangs erwähntes Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und der verbotenen Vermummung droht laut Viehweider eine Strafe von bis zu 720 Euro – oder sechs Wochen Ersatzarrest.

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