Die neuen Aufsichtsräte der Staatsholding ÖBAG stehen fest. Der zuständige Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) teilte am Freitag mit, wer bleibt und wer kommt. Der neue Aufsichtsrat besteche jedenfalls durch „ausgezeichnete fachliche Kompetenzen.“
„Die Besetzung des Aufsichtsrats der ÖBAG ist eine zentrale Personalentscheidung“, erklärte Hattmannsdorfer. „Denn es geht darum, die Interessen der Republik zu vertreten und neben der Kontrolle der Geschäftsführung auch die strategische Ausrichtung mitzugestalten.“
„Wie im Regierungsprogramm festgehalten, habe ich bei einer derartig bedeutenden Personalbesetzung alle Stakeholder innerhalb der Bundesregierung in den Entscheidungsprozess einbezogen“, erläuterte Hattmannsdorfer zum Modus Operandi.
Aufsichtsratchef Ofner bleibt
Doch wie wird der Aufsichtsrat der ÖBAG künftig besetzt sein? Bei der kommenden Hauptversammlung wird der amtierende Aufsichtsratschef Günther Ofner, dessen Mandat auslaufen würde, in dieser Funktion wiederbestellt. Die SPÖ-nahe Gewerkschafterin und Ökonomin Helene Schuberth rückt für die ÖVP-nahe bisherige stellvertretende Aufsichtsratschefin Susanne Höllingerin den Aufsichtsrat nach. Schuberth sei eine ausgewiesene Expertin und verfüge auf Grund ihrer Vita über die notwendige Erfahrung für diese neue Aufgabe, erklärte Hattmannsdorfer.
Infineon-Chefin Sabine Herlitschka bleibt ÖBAG-Aufsichtsrätin. Die Mandate der übrigen Kapitalvertreter im Aufsichtsrat, Iris Ortner (IGO Industries) und des stellvertretenden Aufsichtsratspräsidenten Karl Ochsner (IV NÖ, ursprünglich mit einem FPÖ-Ticket in den ÖBAG-Aufsichtsrat eingezogen) laufen weiter. Jenes des auch als ÖVP-nahe geltenden Raiffeisen-NÖ-Chefs Michael Höllerer wird verlängert, teilte Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer als Eigentümervertreter der Republik Österreich weiters mit. Die beiden Wiederbestellungen und die neue Funktion werden jeweils bis 2028 laufen.
Aufsichtsräte von Gutachter geprüft
„Die in den Aufsichtsrat entsendeten Personen müssen nach dem ÖIAG Gesetz die Bestimmungen des Aktiengesetzes sowie höchste Corporate Governance Standards erfüllen“, hieß es in der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, zu dem die ÖBAG seit der neuen Dreierkoalition ressortiert. „Die Eignung wird durch ein Gutachten durch einen externen Personalberater festgestellt.“
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.