„Man kann nicht abschließen, wenn es keine lückenlose Aufklärung gibt“, sagte Caros Vater Anfang März zur „Krone“. Seine Tochter war – wie berichtet – mit nur 20 Jahren im Dezember 2022 in einer Wiener Klinik nach einer Fettabsaugung gestorben. Jetzt gibt es neue Entwicklungen.
Caro A. (20) erlitt bei einer Schönheits-OP einen Herzstillstand. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte jedoch das Ermittlungsverfahren gegen den Anästhesisten ein. Dabei sind noch viele Fragen offen: War die Messung der Sauerstoffsättigung durch ihre Gelnägel fehlerhaft? Überwachte der Arzt bei dem Eingriff durchgehend? Die verzweifelten Eltern der jungen Frau fordern weitere Ermittlungen. Jetzt die Wende:
Die Überwachung der Vitalwerte sei laut Gutachter nicht lege artis durchgeführt worden, da kein EKG verwendet wurde und die Pulsoxymetrie zur Messung der Sauerstoffsättigung auf einer Fingerkuppe mit Gelnägeln durchgeführt wurde.
Es muss doch jemand verantwortlich sein, wenn ein junger, gesunder Mensch bei einem Dämmerschlaf stirbt.
Caros verzweifelte Mutter zur „Krone“
Messgerät war am Gelnagel angebracht
Zudem war die Dosis, die der Anästhesist der Jus-Studentin verabreicht hatte, außergewöhnlich hoch. Dennoch stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren gegen den Narkosearzt wegen fahrlässiger Tötung im Februar ein. „Wir haben auf die Justiz vertraut. Es muss doch jemand verantwortlich sein, wenn ein junger, gesunder Mensch bei einem Dämmerschlaf stirbt“, war auch Caros Mutter, die ihre Tochter am Tag der OP zu der Klinik gebracht hatte, darüber entsetzt.
Doch jetzt kann dieses Vertrauen in unseren Rechtsstaat wieder aufleben! Denn die Ermittlungsbehörde hat das Verfahren nun tatsächlich wieder aufgenommen.
Knackpunkt war eine Textpassage im Gutachten
Der Beschluss erging diese Woche an die Kanzlei von Anwalt Sascha Flatz, der die Familie vertritt und den Antrag auf Fortführung gestellt hatte: „Ich bin erleichtert, dass nun hoffentlich in einem Gerichtsverfahren geklärt wird, weshalb diese Tragödie geschehen musste.“ Grund für die Einstellung war unter anderem eine Formulierung des Gutachters. Der Tod sei, wenn das Gerät nicht am Gelnagel angebracht gewesen wäre, mit „großer Wahrscheinlichkeit“ zu verhindern gewesen. Für eine Anklage wäre aber eine mit „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ erforderlich gewesen.
Verdacht der fahrlässigen Tötung: Anklage offen
Laut Fortführungsbeschluss sei dem Gutachter die Notwendigkeit einer solchen Differenzierung nicht bewusst gewesen. Die Staatsanwaltschaft wird nun alles erneut prüfen. Auch ob vielleicht sogar eine grob fahrlässige Handlung des Anästhesisten vorgelegen ist.
Caros Familie atmet auf, doch ob tatsächlich Anklage gegen den Mediziner erhoben wird, ist noch offen.
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