Zusätzlich zur Haft

Nach Urteil: Auf Grasser kommen Millionenkosten zu

Gericht
26.03.2025 20:00

Vier Jahre Haft für Karl-Heinz Grasser sind seit Dienstag rechtskräftig. Doch mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes ist es noch lange nicht vorbei. Jetzt geht es für die Verurteilten auch finanziell ans Eingemachte. Sie werden auf verschiedenen Ebenen zur Kasse gebeten.

Das Höchstgericht hat entschieden. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis. Vier Jahre, die in der Realität weit weniger sein werden. Dazu geht es jetzt auch ans Eingemachte im finanziellen Bereich. Der Privatbeteiligtenzuspruch dürfte dem 56-Jährigen weitere graue Haare bescheren.

13 Millionen an Schadenersatz
9,6 Millionen – die Höhe der Buwog-Provision – müssen Grasser, Meischberger und Ex-Immofinanz-Boss Petrikovics der Republik zurückzahlen, die ersteren beiden zudem 200.000 Euro für die Causa Terminal Tower. Die Republik hat einen Exekutionstitel 9,8 Millionen, verzinst mit jährlich vier Prozent ab November 2017: Ergibt 13 Millionen Schadenersatz, die das Trio (bei einem Teil haftet ein weiterer Verurteilter mit) dem Staat zurückzahlen muss. Sie haften solidarisch, sie können somit auch einzeln für die gesamte Schuld herangezogen werden.

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Wir werden im Sinne der Steuerzahler versuchen, diese Beträge auch einzubringen

Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur

„Wir werden im Sinne der Steuerzahler versuchen, diese Beträge auch einzubringen“, sagt Wolfgang Peschorn, der Leiter der Finanzprokuratur. Dazu kommen die Verfahrenskosten, die von den Verurteilten zu zahlen sind – wobei diese Beträge teils gedeckelt und vom Erstgericht genau zu errechnen sind. Auch hier dürfte es in die Millionen gehen.

Nicht zu unterschätzen auch die Anwaltskosten im knapp 16 Jahre dauernden Verfahren. Schon 2019 sagte Grasser, der Prozess habe ihn bereits in Summe 2,5 Millionen Euro gekostet.

Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger (M.) nach der Urteilsverkündung.
Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger (M.) nach der Urteilsverkündung.(Bild: Anja Richter)

„Unerträgliche Zustände“ bei Verfahrensdauern
Apropos Zahlen: 5635 Tage dauerte das Verfahren gegen Grasser und Co. Nicht nur die Betroffenen sprechen von „unerträglichen Zuständen.“ Auch die OGH-Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung bei Strafmilderung. Ex-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bezeichnete die exorbitanten Längen bei „clamorosen“ Fällen als „ziviles Todesurteil“ für die Betroffenen.

Die damalige Justizministerin Alma Zadic klagte über zu wenig Ressourcen. Das wird sich angesichts des Sparzwanges in allen Ressorts wohl auch nicht so schnell ändern.

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