Die „Krone“-Recherchen zu den Trinkgeld-Abgaben an die Sozialversicherungen ziehen weite Kreise. Wie berichtet prüft die Gesundheitskasse (ÖGK) zahlreiche Gastwirte – ein Punkt bei den Kontrollen betrifft die Trinkgeldpauschale.
Worum geht’s: Trinkgelder sind steuerfrei, aber nur bis zu einem gewissen Grad frei von Sozialversicherungsabgaben. Für zirka 43 Euro zahlt ein Wirt Pauschale für seine Kellner.
Sind die Mitarbeiter mehr als das Doppelte über dieser Pauschale, so fällt eine Abgabe für die Versicherung an. Durch Kartenzahlungen sind die Trinkgelder besser überprüfbar. Die ÖGK hat leichtes Spiel, Nachzahlungen zu fordern – was sie jetzt auch macht.
Zahlreiche Wirte berichteten der „Krone“ von den hohen Nachzahlungen. Jüngstes, prominentes Opfer: Harald Kratzer. Der Sternbräu-Chef wird aufgefordert, satte 100.000 Euro an die ÖGK nachzuzahlen.
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