In den ersten 33 Jahren von 1964 bis 2017 gab es insgesamt 39 Volksbegehren, in den zwei Jahren 2023 und 2024 gab es 33 Volksbegehren und aktuell befinden sich ebenfalls über 30 Initiativen in der Einleitungsphase. Das Instrument der direkten Demokratie wird offensichtlich missbraucht.
Die Idee eines Volksbegehrens ist es, dass aus dem Volk heraus eine Gesetzesinitiative entsteht. Mittlerweile ist es zu einem Umfrageinstrument verkommen, schildert ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im Gespräch mit der „Krone“. So werden zum Beispiel zu ein und demselben Thema von einer Person zwei Volksbegehren aufgelegt: Einmal werde abgefragt, ob dafür und einmal, ob man dagegen sei. Eine handvoll Menschen hätten das Volksbegehren als Geschäftsmodell für sich entdeckt, sagt Gerstl.
Für den Steuerzahlen entstehen Kosten in Millionenhöhe
Zum Hintergrund: Wer ein Volksbegehren auflegen will, muss zunächst für die Einbringung der Anmeldung einen Kostenbeitrag von 622 Euro sowie in weiterer Folge einen Druckkostenbeitrag von 2800 Euro entrichten. Sobald das Volksbegehren die Eintragungsreichweite von 100.000 Unterschriften erreicht hat, erhält man als Initiator die geleisteten Kostenbeiträge in der fünffachen Höhe zurück! Das sind aktuell 17.100 Euro, woraus sich ein Reingewinn von rund 13.700 pro Volksbegehren ergibt.
Zusätzlich werden den Gemeinden die bei der Durchführung des Bundesgesetzes erwachsenden Kosten vom Bund ersetzt. Bei jedem Eintragungszeitraum gibt es eine Pauschalentschädigung in der Höhe von 40 Cent pro Stimmberechtigten. Das ergibt jedes Mal über 2,5 Millionen Euro an Steuergeld, und das bis zu dreimal pro Jahr.
Online-Unterstützung hat Missbrauch ermöglicht
Entstanden ist das Problem durch eine Gesetzesänderung, die seit 2018 die elektronische Unterstützung von Volksbegehren ermöglicht. So wird die 100.000-Marke leicht erreicht. Ein Gemeindebediensteter aus Niederösterreich geht gegen die Geschäftemacherei mit Volksbegehren mit einem ebensolchen vor. Dieses kann seit Montag unterzeichnet werden. Ins Leben gerufen hat das Volksbegehren Manuel Plöchl, der in der niederösterreichischen Gemeinde St. Andrä-Wördern selbst für Volksbegehren verantwortlich ist. Die ÖVP-Abgeordnete und Badner Bürgermeisterin Carmen Jeitler-Cincelli hat das Volksbegehren bereits unterzeichnet, wie sie auf ihrem Instagram-Account mitteilte.
Das Thema kommt jedenfalls bei dem von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung geplanten Verfassungskonvent auf den Tisch. Dort wird auch über eine Reform zur Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Ländern bei Energie, Gesundheit und Bildung sowie eben über das „Zusammenspiel von repräsentativer und direkter Demokratie“ diskutiert werden. Der Konvent wird im Herbst vorbereitet und soll Anfang 2026 starten.
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