Ein zigfach vorbestrafter Tiroler wurde an der Grenze bei Kufstein gefasst, nachdem er aus der Karibik gekommen war. Der 61-Jährige hatte Kapseln mit Kokain geschluckt. Doch dies auch nachzuweisen, entpuppte sich als alles andere als einfach ...
Bei 18 einschlägigen Vorstrafen ist gleich bei Prozessbeginn klar: Der Angeklagte ist seit Jahrzehnten im Drogengeschäft tätig, beim „Bodypacking“ (Schmuggel im Körper) gilt er geradezu als Experte.
An der Grenze wartete schon die Polizei
Im Dezember 2024 wurde ihm eine Rückreise vom Karibik-Staat Curaçao zum Verhängnis, wo er mit einer Einheimischen („Ich hatte mich verliebt“) einen Bungalow bewohnte. Ermittler hatten ihren „alten Bekannten“ schon im Visier, bei der Grenze in Kufstein lief er in die Falle. „Hast was mit?“, fragte ihn der Polizist. Der 61-Jährige verneinte, willigte aber an der Klinik in eine Computertomografie ein.
Computertomografie machte Kapseln sichtbar
Ergebnis: Er hatte 24 Kunststoffkapseln geschluckt, die im Darmtrakt zu sehen waren. Zwei Wochen saß er dann in einer Zelle für „Bodypacker“, wo alle Ausscheidungen gesammelt werden. Irgendwie gelang es dem erfahrenen Häftling, die 240 Gramm zu entsorgen – oder gar selbst zu schnupfen?
Ein Justizwachebeamter, der als Zeuge auftrat, erzählte von einem (drogenbedingt?) verwirrten Zustand des 61-Jährigen und dass er ihm erzählt hatte: „Ich vernichte gerade Beweise.“ Koksspuren konnten in der Zelle nie gefunden werden, worauf der Verteidiger vehement hinwies.
Der Angeklagte behauptete mit heiligem Ernst: „In den Kapseln war nur Staubzucker, ich wollte den Kriminalbeamten eines auswischen.“ Deren erhoffter „Fahndungserfolg“ sollte sich in Luft auflösen.
Ein bekanntes Paar zum Schmuggel-Flug verleitet
Der Tiroler soll auch ein Paar verleitet haben, Kokain per „Bodypacking“ von Curaçao zu schmuggeln. Der bereits früher verurteilte Mann war nun Zeuge und sprach von seiner eigenen Idee. Doch Chatverläufe legten nahe, dass der 61-Jährige – inzwischen daheim in Tirol – genau Bescheid wusste. Etwa, als sich sein Bekannter von unterwegs meldete und fragte: „Ich habe Bauchweh, was soll ich tun?“ Der Schöffensenat sah alle Vorwürfe als erwiesen an: sieben Jahre Haft – nicht rechtskräftig. 
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