Ein obdachloser Pole durfte in Kirchen schlafen und dankte es mit Opferstockdiebstählen. Am Donnerstag wurde der 51-Jährige dafür am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Der Pole hatte die Taten gemeinsam mit einem Komplizen begangen – Letzterer zog es vor, dem Prozess fernzubleiben. Wie viel Geld das Duo in Summe gestohlen hat, konnte zwar nicht eruiert werden. Fakt ist aber, dass der Pole und sein mittlerweile untergetauchter Kumpel in mehreren Kirchen und Kapellen im Vorarlberger Oberland auf Beutezug waren. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der Angaben der jeweiligen Pfarre von durchschnittlich 50 bis 75 Euro pro Opferstockdiebstahl aus. Eine lukrative Einnahmequelle für die beiden Kriminellen, denen mindestens fünf Taten zur Last gelegt werden.
14-fach vorbestraft
Im Prozess bekennt sich der seit seiner letzten Tat im Juli in Haft befindliche Pole zwar schuldig, bestreitet allerdings die Höhe der gefladerten Beträge. „Wir haben im Schnitt nur 20 Euro aus den Opferstöcken gefischt“, sagt der 14-fach in Polen vorbestrafte Dieb. Die Beute habe man sich dann redlich geteilt.
Manchmal sei er im Alleingang unterwegs gewesen – was auch die Aufzeichnungen der in den Gotteshäusern installierten Überwachungskameras beweisen. Nachdem der Pole im Juli von einem Mitarbeiter der Pfarre Rankweil beim Geldfischen in der Spitalskapelle erwischt worden war, klickten die Handschellen.
In Vorarlberg auf „Arbeitssuche“
Auf Nachfrage der Richterin, warum er überhaupt nach Vorarlberg gekommen sei, gibt der Langfinger an, dass er sich eine Arbeit suchen wollte. Was dann folgt, ist eine herzzerreißende Geschichte der Verteidigung: „Im März verschwand die Verlobte meines Mandanten. Drei Tage später wurde sie tot aufgefunden. Sie hatte sich das Leben genommen.“ Der Angeklagte sei Ex-Soldat und habe viel erlebt. Aufgrund des Suizids seiner Verlobten sei der Pole dem Alkohol verfallen. Mindestens eine Flasche Wodka habe er täglich getrunken.
Die Opferstockdiebstähle habe der Arbeitslose im Rausch begangen. Die Richterin nimmt dies zwar zur Kenntnis, verurteilt den 51-jährigen Delinquenten aber trotzdem wegen schweren Diebstahls zu einem Jahr Gefängnis.
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