Fast 100 Jahre lang hegte und pflegte eine niederösterreichische Familie drei Kopfweiden – bis Gemeinde sie radikal zurückschnitt: Die drei Bäume wurden sogar ein Fall fürs Höchstgericht.
Vor über 80 Jahren wurden die drei Kopfweiden in einer kleinen Gemeinde in Niederösterreich gepflanzt. Seitdem werden die Bäume über Generationen gehegt und gepflegt. Bis sie 2017 von der Gemeinde einfach umgeschnitten wurden. Schließlich standen die Weiden auf Gemeindegrund ...
Vorfahren setzten die Weiden bereits
Der Oberste Gerichtshof entscheidet jetzt aber, das tut nichts zur Sache: „Der Grund, auf dem sich die Bäume befanden, wurde nämlich jedenfalls ersessen, indem die Rechtsvorgänger der Klägerin dort vor über 80 Jahren die drei Weidenbäume in der Annahme pflanzten, Grundeigentümer zu sein.“ Behandelt man nämlich beispielsweise jahrelang in gutem Glauben einen Grund, wie sein Eigentum und wird an dieser Ausübung nicht gehindert, erwirbt man Eigentumsrechte – im österreichischen Gesetz heißt das „Ersitzung“.
Die Bäume waren keine eingetragenen Naturdenkmäler, allerdings waren sie als Habitatbäume von besonderem, nicht wiederherstellbarem, ökologischen Wert.
Oberster Gerichtshof über die Kopfweiden
Das erfüllte die Klägerin und auch ihre Vorgänger, indem sie sich um die Bäume kümmerten, sie regelmäßig zurückschnitten und das Holz zum Selchen verwendeten. Bei dem Grund, auf dem die Kopfweiden standen, handelt es sich um einen Grünstreifen neben einem Gehweg. Auf der anderen Seite verläuft ein kleiner Wassergraben und angrenzend ein Feld, das der Klägerin gehört.
Fast 10.000 Euro für Ersatzpflanzung
Genaue Grenzverläufe sind jedoch unklar: „Die Grundstücke wurden nie vermessen“, stellt der OGH fest. Da die Klägerin die Grundeigentumsrechte jedoch bereits ersessen hatte, spielt das keine Rolle. Die Gemeinde muss Schadensersatz für die Kopfweiden zahlen – und zwar über 9.600 Euro für eine Ersatzpflanzung.
Wohl nur ein kleiner Trost für die Niederösterreicherin. Denn: „Die Bäume waren keine eingetragenen Naturdenkmäler, allerdings waren sie als Habitatbäume von besonderem, nicht wiederherstellbarem, ökologischen Wert“, heißt es in der Entscheidung. Zwar müssen bereits zehnjährige Kopfweiden gesetzt werden, bis die aber wieder die gewohnte Pracht erreichen, wird es dauern ...
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