Während der Mann auf der Intensivstation in Oberpullendorf ums Überleben kämpfte und nichts mitbekam, bediente sich seine „Freundin“ am Hab und Gut des Patienten. Zur Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt erschien die Burgenländerin nicht.
Spitalbesuch der anderen Art in Oberpullendorf: Eine 32-Jährige stiehlt sich in das Zimmer ihres „Freundes“, der im künstlichen Tiefschlaf liegt, und lässt aus dem Nachtkasterl Bargeld, Wertgegenstände und dessen Bankomatkarte mitgehen. Mit letzterer behebt sie 3270 Euro und geht shoppen.
Bei der Polizei soll die beschäftigungslose Burgenländerin, Mutter dreier Kinder, zu Protokoll gegeben haben, dass es sich bei den Einkäufen und Zahlungen im April 2024 „nur um Erledigungen im Auftrag ihres Freundes“ gehandelt habe.
Hat der Mann etwa vorher schon gewusst, dass er bald ins Koma fallen würde?
Frau ist nicht erreichbar
Zum Prozess am Landesgericht Eisenstadt waren am Montag Staatsanwaltschaft und Schöffensenat pünktlich um 9 Uhr erschienen. Bloß: Die Angeklagte kam nicht, also gehen wir alle nach fünf Minuten wieder heim. „Das wundert mich überhaupt nicht“, sagt ihr Pflichtverteidiger. „Ich hatte schon im Vorfeld mehrmals versucht, sie telefonisch zu erreichen. Nicht ein einziger Rückruf! Im Grunde habe ich mit ihr noch kein Wort gesprochen.“
Nächster Versuch
Den nächsten Prozess-Versuch startet man nun am 28. März. Nach Anordnung der Vorsitzenden des Schöffensenats wird die Frau von der Exekutive daheim abgeholt und vorgeführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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