Das Forum Justiz in Innsbruck diskutierte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre. In der Schweiz ist dies schon Realität. Könnten die Eidgenossen ein Vorbild sein?
Dauernd in Geschäften gestohlen, dem Mitschüler das Handy abgeknöpft, mit dem Messer auf dem Pausenhof gedroht– wer als 12- oder 13-Jähriger mit derartigen Delikten auffällt, ist in Österreich prinzipiell nicht strafbar. Die Schweiz geht hier andere Wege, schon ab dem Alter von zehn Jahren kann es bestimmte Sanktionen geben.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.