Vorzugsaktien-Deal

OGH bestätigt: Gefängnis für Kulterer und Co.

Wirtschaft
02.07.2013 14:39
Die Verteidiger fuhren schwere Geschütze auf – von der Befangenheit des Sachverständigen bis zur Geißelung des Rechtsstaates. Vergebens. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Haftstrafen gegen Wolfgang Kulterer und Co. in der Causa "Vorzugsaktien". Der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung werde nicht Folge geleistet, erklärte der Vorsitzende des Richtersenats, Kurt Kirchbacher, nach einer gut zweistündigen Beratung am Dienstag.

2004 hatte die Hypo Aktien der Hypo-Leasing zum Zweck der Kapitalerhöhung aufgelegt. Dafür wurde ein Kredit-Konstrukt über die Hypo Liechtenstein gewählt. Der österreichischen Bank entstand allein durch Zinsunterschiede ein Schaden von 5,5 Millionen Euro. Das ist strafrechtlich Untreue.

Dafür hatte Kulterer bereits in erster Instanz 3,5 Jahre bekommen, sein damaliger Stellvertreter Günter Striedinger vier Jahre. Auch Steuerberater Hermann Gabriel und Anwalt Gerhard Kucher - sie galten als "Masterminds" der Konstruktion -, müssen nun für 4,5 bzw. vier Jahre hinter Gitter - denn der Oberste Gerichtshof bestätigte die Urteile samt und sonders.

Senatsvorsitzender spricht von Befugnismissbrauch
Beim Gerichtstermin am Dienstag sei am zentralen Geschehen des Strafverfahrens vorbei argumentiert worden - nämlich dem Befugnismissbrauch zwischen Machthaber und Machtgeber, so Senatsvorsitzender Kirchbacher. Im Strafprozess sei herausgekommen, dass der Anspruch auf Vorzugsdividenden ohne jegliche Gegenleistung aufgegeben wurde. Die Milderungs- und Erschwerungsgründe seien in erster Instanz ausführlich berücksichtigt worden.

Verteidiger wollen vor EGMR ziehen
Der Rechtsweg in Österreich ist mit dem OGH-Urteil abgeschlossen. Kulterer zeigte sich von dem Spruch "negativ überrascht" (siehe auch Video oben). Die Verteidiger wollen nun den Weg nach Straßburg gehen, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Denn die seien im Falle der nunmehr rechtskräftig Verurteilten mit Füßen getreten worden: Der Sachverständige sei bereits im Ermittlungsverfahren tätig gewesen, das Urteil stütze sich auf ihn allein, Gegengutachten seien nicht zugelassen worden.

Kulterer habe keinen finanziellen Vorteil aus dem Deal gehabt, die Hypo- Bilanzen seien bis dato nicht korrigiert worden, die Verstaatlichung war also "bloße Hysterie"...

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