Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im vergangenen Jahr mehr Arbeitslosengeld-Sperren verhängt als 2023. Konkret stieg die Anzahl der Sanktionen um rund 4,8 Prozent auf 162.435, wie das AMS bekannt gab.
Begründet wird das Plus mit steigenden Arbeitslosenzahlen und gleichbleibendem Verhalten der Arbeitslosengeld-Bezieherinnen und -Bezieher. Ende Dezember 2024 waren 426.012 Personen auf Jobsuche, um 27.007 mehr als zum Jahresende 2023.
Auch Schwänzen von Schulungen wird sanktioniert
Etwas mehr als 44.200 Sanktionen gab es 2024 laut AMS aufgrund von „tageweisem Fernbleiben von Schulungen“ (Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes/AlVG) – gegenüber 2023 ein Zuwachs von rund 11,1 Prozent. Über 34.100 Sanktionen (plus 5,6 Prozent) resultierten – ebenfalls gemäß Paragraf 10 – aus „Verweigerung bzw. Vereitlung der Arbeit/Schulung“.
Sanktionen meistens für „versäumten“ AMS-Termin
Bei Weitem die meisten Sanktionen mit rund 52.600 verhängte das AMS aufgrund von unentschuldigtem „Versäumen“ eines AMS-Termins nach Paragraf 49. Hier betrug der Anstieg gegenüber 2023 knapp 5,6 Prozent. Mit 1480 Sperren verdoppelten sich unterdessen nahezu die Sanktionen wegen „Ablehnungen/Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“ (Paragraf 9).
Knapp 30.000-mal gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende – ein Rückgang von 6,7 Prozent. Weniger Eigenkündigungen seien ein Zeichen für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung, so das AMS.
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