Die Kommunikation zwischen dem Arbeitsmarktservice (AMS) und seinen Kunden wird auf neue Beine gestellt. Und es gibt für Arbeitslose auch neue Verpflichtungen.
Online first gilt künftig für Anträge auf Arbeitslosengeld. Die Kommunikation zwischen dem AMS und seinen Kunden soll künftig vorrangig elektronisch erfolgen, einigte sich der Sozialausschuss am Donnerstag.
Persönliche Vorsprache beim ersten Antrag Pflicht
Wer das aber nicht kann, darf weiter persönlich seinen Antrag stellen. Nur beim ersten Antrag oder bei einem erneuten Antrag nach zwei Jahren soll die persönliche Vorsprache verpflichtend sein, schreibt die Parlamentskorrespondenz.
Verpflichtende Prüfung der elektronischen Eingänge
Arbeitslose müssen künftig mindestens zweimal pro Woche ihre elektronischen Eingänge prüfen. Sanktionen soll es aber nur geben, wenn jemand einen Termin verpasst. Dokumente gelten künftig als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind.
Neue Regelungen ab 1. Juli 2025
In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen. In einzelnen Fällen kann das AMS auch künftig das persönliche Erscheinen vorschreiben.
Das Gesetz muss noch im Plenum beschlossen werden. Im Ausschuss stimmten ÖVP, Grüne und NEOS dafür.
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