Hinrichung gescheitert

Verurteilte Christa Pike wird künstlich beatmet

Ausland
03.10.2026 14:01
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die im US-Bundesstaat Tennessee zum Tod verurteilte Christa Pike ist laut ihren Anwälten nach ihrer fehlgeschlagenen Hinrichtung weiter bewusstlos und an ein Beatmungsgerät angeschlossen. Pike sei intubiert und werde in einem Krankenhaus in Nashville künstlich beatmet, schrieben Pikes Anwälte in einem Gerichtsantrag vom Freitag.

Die 50-Jährige hätte am Mittwochabend (Ortszeit) mit einer Giftspritze hingerichtet werden sollen. Doch nachdem ihr nach Angaben der Behörden die im Protokoll vorgesehenen zwei Dosen des Wirkstoffs Pentobarbital verabreicht worden waren, lebte sie weiter. Pike befindet sich seitdem in kritischem Zustand. Das Krankenhauspersonal arbeite daran, ihr Leben zu retten und das verabreichte Pentobarbital aus ihrem Körper zu entfernen, schrieben die Anwälte.

Weitere Details zu gescheiterter Hinrichtung
Am Donnerstag hatte Pikes Anwalt Randy Spivey erklärt, das Personal habe bei der versuchten Hinrichtung etwa eine Stunde erfolglos versucht, einen intravenösen Zugang zu legen. „Ich zählte allein in ihrem linken Arm mindestens sieben Nadeln“, sagte Spivey. Laut Gerichtsantrag war eine davon beim Herausziehen um 90 Grad verbogen.

Während der Prozedur habe man Pike weinen gehört. Sie habe laut geatmet und gesagt: „Mein Arm fühlt sich an, als würde er gleich aufplatzen“. Ein anderes Mal habe sie gefragt, ob das normal sei.

Pike bekam zwei Dosen des Wirkstoffs Pentobarbital und
Pike bekam zwei Dosen des Wirkstoffs Pentobarbital und(Bild: Krone-Collage/Tennessee Department of Corrections, APA/dpa/Patrick Seeger)

Arme mit Blasen übersät
Bei der Einlieferung ins Krankenhaus seien beide Arme der 50-Jährigen „geschwollen, verbrannt und mit Blasen übersät“ gewesen. Sachverständige werden in dem Antrag zitiert, wonach das injizierte Pentobarbital stark alkalisch sei und bei Kontakt Verbrennungen an Haut, Gewebe und Venen verursache. Während der Hinrichtung habe sich ihr rechter Arm laut ihren Anwälten violett verfärbt.

Mit der Hinrichtung betraute Personen bemerkten laut Angaben der Anwälte offenbar nicht, dass das Gift „ganz oder teilweise“ in das umliegende Gewebe statt in Pikes Venen gelangte. So wurde entschieden, der verurteilten Mörderin eine weitere Dosis Pentobarbital zu verabreichen.

Gouverneur ordnet externe Untersuchung an
Der Gouverneur von Tennessee, Bill Lee, setzte nach dem Vorfall alle weiteren Hinrichtungen für den Rest des Jahres aus und ordnete eine umfassende Untersuchung durch eine externe Stelle an. Es ist offen, ob und unter welchen Bedingungen der Staat noch einmal versuchen könnte, das Todesurteil zu vollstrecken.

Pike selbst fürchtete nach Angaben ihrer Anwälte nicht den Tod an sich, sondern einen „langwierigen, qualvollen, traumatischen Tod“. Aber genau das sei nun passiert – „nur ohne den Tod“, sagten Pikes Anwälte Randy Spivey und Stephen Ferrell auf einer Pressekonferenz. Als Überlebende sexuellen Missbrauchs habe Pike Angst davor gehabt, über einen längeren Zeitraum festgehalten und mit Nadeln gestochen zu werden, während sie möglicherweise ihr Trauma wieder durchlebe.

Für Tennessee ist es bereits der zweite gescheiterte Hinrichtungsversuch innerhalb weniger Monate. Im Mai hatte der Staat die Hinrichtung des Gefangenen Tony Carruthers abbrechen müssen, nachdem es nicht gelungen war, die erforderlichen intravenösen Zugänge zu legen. Anders als bei Pike wurde ihm das tödliche Medikament damals jedoch nicht verabreicht.

Kampagnen gegen Hinrichtung blieben erfolglos
Mehrere Kampagnen hatten versucht, den geplanten Vollzug vom 30. September aufzuhalten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International betonte, dass Pike während ihrer Kindheit Vergewaltigung, sexuelle und körperliche Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung erlitten hatte. Auch Experten der Vereinten Nationen hatten einen Stopp der Hinrichtung gefordert.

Auch der Sprecher von UNO-Generalsekretär António Guterres äußerte sich zu denEntwicklungenin dem Fall. „Wir vertreten den Standpunkt, dass es die Todesstrafe nicht geben sollte“, sagte der Sprecher auf eine entsprechende Frage von Journalisten. Dazu hätten sich die Vereinten Nationen stets sehr offen geäußert, „unabhängig davon, in welchem Land sie noch besteht.“

Die Todesstrafe ist in mehr als zwei Dutzend der 50 US-Bundesstaaten zugelassen, allerdings wird sie vielerorts de facto nicht mehr vollstreckt. Laut Death Penalty Information Center wurden indenUSA im laufenden Jahr bis zum 24. September 28 Straftäter hingerichtet.

Neben Hinrichtungen mit der Giftspritze sind inden Vereinigten Staaten auch Vollstreckungen der Todesstrafe durch den elektrischen Stuhl oder – seltener – per Erschießungskommando üblich.

Pike 1996 wegen Mord zum Tode verurteilt
Pike war 1996 für den Mord an der 19 Jahre alten Colleen Slemmer zum Tode verurteilt worden. Sie selbst war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. 1995 hatten drei Teenager das Opfer in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet.

Nach Angaben der gemeinnützigen Organisation Death Penalty Information Center ist Pike die Einzige der drei, die zum Tode verurteilt wurde. Ihr damaliger Freund war zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt und erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Eine weitere 18-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Colleen Slemmer wurde 1995 von drei Jugendlichen in Tennessee ermordet. Pike wurde für den Mord ...
Colleen Slemmer wurde 1995 von drei Jugendlichen in Tennessee ermordet. Pike wurde für den Mord 1996 zum Tode verurteilt.(Bild: AP)

Bayr: Verlust der moralischen Autorität
In Europa meldete sich die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, zu dem Fall zu Wort: „Ein Staat, der tötet, verliert seine moralische Autorität. Die gescheiterte Hinrichtung in Tennessee zeigt das in aller Brutalität“ erklärte die Nationalratsabgeordnete und Außenpolitische Sprecherin der SPÖ am Samstag in einer Aussendung. „Die Todesstrafe schreckt nicht ab. Sie bringt kein Opfer zurück. Und ein Fehlurteil kann nicht korrigiert werden, wenn der Mensch tot ist.“

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