"Der Generalrat wird nach einer weiteren Prüfung des Sachverhalts in seiner nächsten Sitzung am 27. Juni 2013 entscheiden, welche weiteren Schritte gefasst werden", teilte die Nationalbank mit.
Neben Duchatczek wurde von der Staatsanwaltschaft Wien gegen weitere acht Personen Anklage wegen Beitrages zur Untreue, Bestechung, Geldwäscherei und anderer strafbarer Handlungen eingebracht (siehe Infobox). Dabei geht es laut Staatsanwaltschaft um Verträge, welche die Österreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH und teilweise auch die Münze Österreich AG im Zeitraum von Juni 2005 bis Juni 2011 mit Aserbaidschan und Syrien über den Druck von Banknoten und die Prägung von Münzen abgeschlossen haben.
Anwalt: "OeNB-Generalrat überschreitet Kompetenzen"
Für den Anwalt von Duchatczek hat der OeNB-Generalrat mit der Entscheidung vom Dienstag allerdings seine Kompetenzen überschritten. "Die Abberufung eines Direktoriumsmitglieds der Nationalbank kann nur von der Bundesregierung mit dem Einverständnis des Bundespräsidenten durchgeführt werden", betonte der Wiener Jurist Herwig Hauser, der Duchatczek zivilrechtlich vertritt. Damit sei eine Dienstfreistellung durch den Generalrat "rechtlich nicht zulässig".
Die Nationalbank betonte am Dienstagnachmittag hingegen, der Generalrat sei laut Notenbankgesetz verpflichtet zu agieren, wenn es den Vorwurf schwerer Verfehlungen gebe. Daher könne er sehr wohl eine Suspendierung aussprechen. Die Notenbank habe sich vor der Maßnahme genau rechtlich informiert.
Hauser kritisierte auch die Vorenthaltung der Abfertigung und Pension von Duchatczek "nach fast 40-jähriger verdienstvoller Tätigkeit". Er betonte, dass dem suspendierten OeNB-Vize von der Staatsanwaltschaft kein eigennütziges Verhalten vorgeworfen werde. "Der vage Verdacht der Mitwisserschaft von überhöhten Provisionen stützt sich bloß auf Angaben eines ehemaligen Geschäftsführers, der auf Veranlassung von Duchatczek entlassen wurde und nun als Hauptangeklagter sein Heil in Schutzbehauptungen sucht", so Hauser. Sollte Duchatczek die Pension und Abfertigung nicht ausgezahlt werden, sei der Gang zum Arbeitsgericht "die einzige Möglichkeit".
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