Das ging schnell. Seit dem 1. Dezember gilt das neue Hundehaltegesetz in Oberösterreich und nun gibt es schon das erste Gerichtsurteil. Eine Hundehalterin und ihr Tier wurden sozusagen zu einer Nachschulung geschickt. Der Grund: Die Deutsche Dogge hatte eine Jobbewerberin gebissen und verletzt.
Im heurigen Sommer wurde eine Bewerberin für die Tätigkeit als Reinigungskraft beim Vorstellungstermin in der Nähe von Linz von dem Hund schwer verletzt. Derselbe Hund hatte bereits Ende des vergangenen Jahres ein Kleinkind leicht verletzt. Der Magistrat Linz stellte daraufhin bescheidmäßig die Auffälligkeit des Hundes fest und ordnete weitere Maßnahmen an.
Besitzer erhob Einspruch
Die Besitzerin wollte das nicht hinnehmen, erhob Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht. Sie begründete das damit, dass die Reaktion des Opfers dazu beigetragen habe, dass der Hund aggressiv wurde und die Verletzungen damit „selbst verschuldet“ seien, heißt es dazu in einer Aussendung.
Beschwere abgelehnt
Das Landesverwaltungsgericht kam allerdings nun auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war und konkretisierte auf Grundlage des kürzlich novellierten Oö. Hundehaltegesetzes 2024 die angeordneten Maßnahmen. Der Hund sei als auffällig zu klassifizieren, weil es zu zwei Körperverletzungen gekommen sei.
Strenge Auflagen für Besitzerin
Die Besitzerin muss mit ihrem Hund deshalb eine verhaltensmedizinische Evaluierung vornehmen (samt Befund), außerdem muss sie den Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung erbringen. Die Besitzerin wurde zudem angewiesen, dass der Hund – auch im eigenen Haus und im eigenen Garten – so verwahrt wird, dass es zu keiner Gefährdung oder gar Verletzung von Menschen kommt. „Ob dies durch ein Wegsperren des Hundes erfolgt oder ein Anbinden oder durch Verwendung eines Maulkorbes kann der Hundehalterin überlassen bleiben“, heißt es dazu in einer Aussendung des Landesverwaltungsgerichts.
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