Nakowitz war im zweiten BAWAG-Verfahren von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zur Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden - davon wurden im aber zwei Jahre auf eine Probezeit nachgesehen. Vom Untreue-Vorwurf wurde Nakowitz in der Neuauflage des Verfahrens wie die übrigen Ex-BAWAG-Vorstände jedoch freigesprochen.
Nakowitz war 1989 zur BAWAG gekommen und wechselte Anfang 1998 als Pressesprecher in das Generalsekretariat von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner. Im April 2003 wechselte er in den Vorstand, wo er 2006 - nach Bekanntwerden der Affäre - seinen Platz räumen musste.
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