Strafe verschärft

BAWAG-Berufung: Ex-Vorstand muss drei Jahre in Haft

Wirtschaft
17.04.2013 13:20
Die erste höchstgerichtliche Entscheidung im BAWAG-II-Verfahren schockt Ex-Vorstand Peter Nakowitz: Er muss für drei Jahre in Haft, die teilbedingte Strafe wurde vom Oberlandesgericht Wien "aus generalpräventiven Gründen und wegen des immensen Schadensausmaßes" umgewandelt. Verteidiger Constantin Eschlböck will nun eine Wiederaufnahme prüfen. Das Urteil könnte zudem Auswirkungen auf den ÖGB-Schadenersatz–Prozess haben, der nun fortgesetzt wird.

Nakowitz war im zweiten BAWAG-Verfahren von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zur Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden - davon wurden im aber zwei Jahre auf eine Probezeit nachgesehen. Vom Untreue-Vorwurf wurde Nakowitz in der Neuauflage des Verfahrens wie die übrigen Ex-BAWAG-Vorstände jedoch freigesprochen.

Nakowitz war 1989 zur BAWAG gekommen und wechselte Anfang 1998 als Pressesprecher in das Generalsekretariat von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner. Im April 2003 wechselte er in den Vorstand, wo er 2006 - nach Bekanntwerden der Affäre - seinen Platz räumen musste.

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