Kurs manipuliert

Telekom-Prozess: Fünf Jahre Haft für Broker Wanovits

Wirtschaft
05.04.2013 16:40
Im Prozess um die Kursmanipulation der Telekom-Austria-Aktie ist am Freitag auch das letzte ausständige Urteil gesprochen worden: Broker Johann Wanovits - sein Verfahren wurde separat von den restlichen Angeklagten behandelt - erhielt fünf Jahre Haft, außerdem muss er den finanziellen Schaden für die Telekom zusammen mit den bereits zuvor verurteilten Managern zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Michael Tolstiuk begründete das Urteil unter anderem damit, dass bei Wanovits kein Unrechtsbewusstsein zu erkennen gewesen sei. Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Urteil für Anwalt wenig überraschend
Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller zeigte sich nach der Urteilsverkündung wenig überrascht über den Richterspruch. Dies habe sich schon nach den vorangegangenen Urteilen gegen die anderen Angeklagten abgezeichnet. Der Prozess habe aber jede Menge Rechtsfragen aufgeworfen, die es gelte im Zuge der Berufungsverfahren zu klären, befand Rienmüller.

Seinem Mandanten wurde vorgeworfen, für rund eine Million Euro Schmiergeld den Kurs der Telekom-Aktie im Jahr 2004 in die Höhe getrieben und damit knapp 100 Telekom-Managern zu insgesamt zehn Millionen Euro schweren Bonuszahlungen verholfen zu haben.

Wanovits bestritt, in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben, vielmehr habe er einen feindlichen Angriff auf die Aktie abwehren wollen. Er hatte sich nicht schuldig bekannt, verwickelte sich aber im Laufe des Verfahrens im Wiener Straflandesgericht immer wieder in Widersprüche.

Prozess geht in die nächste Runde
Die anderen nicht rechtskräftig Verurteilten sind die ehemaligen Telekom-Manager Rudolf Fischer (drei Jahre Haft), Stefano Colombo (dreieinhalb Jahre) und Ex-Prokurist Josef Trimmel (drei Jahre, davon zwei bedingt). Auch deren Anwälte hatten die Urteile angefochten, weshalb die Causa in die nächste Instanz gehen wird. Lediglich der Freispruch von Ex-Generaldirektor Heinz Sundt ist bereits rechtskräftig.

Bei dem Prozess kam erstmals die Kronzeugenregelung zur Anwendung. Der ehemalige Telekom-Prokurist Gernot Schieszler strebte diese an und packte daher umfassend vor den Ermittlungsbehörden aus.

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