Die Länderkammer rief mit ihrer neuen Oppositionsmehrheit erstmals wegen eines Gesetzes, das der Bundestag beschlossen hat, den Vermittlungsausschuss an. Nun müssen Vertreter von Bundestag und Bundesrat dort nach einem Kompromiss suchen. Die Länder bemängeln, dass das Fiskalpakt-Gesetz für sie mit zu hohen Belastungen verbunden sei. Das Gesetz regelt unter anderem, wie sich mögliche Kosten, die durch die Teilnahme am Fiskalpakt entstehen, innerstaatlich verteilen.
Opposition will "Planungssicherheit"
Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl sagte, die deutsche Regierung habe bei der Fiskalpakt-Einigung im vergangenen Sommer den Bundesländern verbindliche Zusagen gemacht und halte diese nicht ein. "Das hat nichts mit Blockadehaltung zu tun. Wir wollen Planungssicherheit."
Als Ausgleich für Belastungen aus dem Fiskalgesetz wollen die Bundesländer vom deutschen Staat zwischen 2014 und 2019 jährlich 3,5 Milliarden Euro "Entflechtungsmittel", die für den kommunalen Straßenbau, Hochschulen und Kindertagesstätten ausgegeben werden sollen.
Regierung kritisiert Blockade: "Sicher nicht hilfreich"
"Dies ist sicher nicht hilfreich bei der Gesamtfrage, wie wir Europa auf diesem Weg vorwärts bringen", kritisierte ein Sprecher des Finanzministeriums die Ablehnung der Fiskalpakt-Umsetzung. "Ich appelliere an die europapolitische Verantwortung der Bundesländer und hoffe, dass wir schnell eine Möglichkeit für eine Einigung finden", erklärte er.
Auch Sachsens christdemokratischer Ministerpräsident Stanislaw Tillich kritisierte den Beschluss seiner Kollegen: "Der Bundesrat ist kein Platz für politische Spielchen." Es sei ein schlechtes Signal an Europa, wenn ausgerechnet Deutschland bei der Umsetzung des Fiskalpaktes in nationales Recht hinterherhinke.
Für Kanzlerin Merkel ist die Hängepartie unangenehm, weil der Fiskalpakt für mehr Budgetdisziplin in 25 EU-Ländern ihre Handschrift trägt und als wesentlicher Baustein zur Stabilisierung der Euro-Zone gedacht ist.
Der Fiskalpakt war Reaktion auf die Finanzkrise in der EU. Sein Ziel ist es, die Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten zu erhöhen. Neben einer Schuldenbremse in jedem Mitgliedsland sind im Sinne des Abkommens auch Sanktionen ein Mittel dafür. Sie sollen in Kraft treten, wenn ein Mitgliedsstaat die vereinbarten wirtschaftlichen und haushalterischen Stabilitätskritierien nicht einhält.
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