Salzburger Finanzen

ÖVP will nun auch Burgstaller ins Parlament zitieren

Österreich
17.02.2013 11:39
Die Forderung der SPÖ, Rechnungshof-Präsident Josef Moser im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal zur Aussprache ins Parlament zu laden, hat am Sonntag die wahlkämpfende Salzburger ÖVP auf den Plan gerufen: Zusätzlich zu Moser sollte auch Landeshauptfrau Gabi Burgstaller ins Parlament zitiert werden, da die Salzburger SPÖ dem Rechnungshof bewusst Informationen vorenthalten habe, so die Salzburger VP-Abgeordneten Peter Haubner und Konrad Steindl.

Die Kritik am Rechnungshof bezeichneten die beiden als "Tatsachenverdrehung der Sonderklasse". Die SPÖ habe den Prüfern bis zum 6. Dezember "wesentliche Fakten und Unterlagen, darunter Geschäfte mit Milliarden-Nominale", vorenthalten. Und ausgerechnet an diesem Tag, als der relativ positive Prüfbericht veröffentlicht wurde, sei der Skandal geplatzt. Schon Mitte Oktober habe aber der damalige Stellvertreter Burgstallers, Ex-Landeshauptmannstellvertreter David Brenner, die Auflösung eines Portfolios mit 253 Derivatgeschäften mit einer Nominale von über sechs Milliarden Euro in Auftrag gegeben. "Wir wissen, dass man dem Rechnungshof kein einziges Wort davon gesagt hat – trotz laufender Prüfung. Das muss Konsequenzen haben", so Steindl.

"Prüfungsversagen": SPÖ-Attacke gegenüber RH
SPÖ-Finanzsprecher Jan Kai Krainer hatte am Samstag dem Rechnungshof "Prüfungsversagen" vorgeworfen (siehe Infobox). Dieser hatte wenige Stunden, bevor der Finanzskandal geplatzt war, dem Finanzmanagement des Landes Salzburg ein gutes Zeugnis ausgestellt. Krainer will deshalb RH-Präsident Josef Moser zur Aussprache ins Parlament laden, um zu klären, wie es dazu kommen konnte.

Mosers Reaktion dazu: Der RH sei "bewusst hinters Licht geführt worden". Es seien Protokolle gefälscht und Informationen nicht zur Verfügung gestellt worden. Die Landesregierung habe zum Zeitpunkt der Stellungnahme (August 2012, Anm.) schon von "richtlinienwidrigen" Geschäften gewusst, der verantwortlichen Mitarbeiterin sei die Handlungsvollmacht bereits entzogen worden.

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