Seit Monaten kursiert bereits ein Video, das FPÖ-Obmann Herbert Kickl mit Adolf Hitler vergleicht. Nun ist es ein Fall für die Staatsanwaltschaft: Die Freiheitlichen haben eine Strafanzeige wegen Verharmlosung des Nationalsozialismus eingebracht.
Zuvor waren diverse Unterlassungsklagen gegen den Verein, der das Video zeigt, erfolglos. Das Material bezieht sich auf Kickls Anspruch, „Volkskanzler“ zu werden – ein Begriff, der bereits für Adolf Hitler verwendet wurde. In dem kurzen Clip verwandelt sich der FPÖ-Chef nach und nach in den nationalsozialistischen Diktator.
Urheber: „Aktive Aufklärungsarbeit“
Hinter dem Video steckt die „Plattform Demokratie Österreich“, die unter anderem von dem ehemaligen Grünen- und NEOS-Politiker Robert Luschnik betrieben wird. Derzeit ist Luschnik als Politkberater tätig. Er sprach sich nach den ersten Klagen gegen eine parteipolitische Zuschreibung aus und sieht in der Verbreitung vielmehr „aktive Aufklärungsarbeit“. „Die historischen Fakten kann nicht einmal Herbert Kickl wegklagen“, sagte Luschnik.
Die historischen Fakten kann nicht einmal Herbert Kickl wegklagen.
Video-Urheber Robert Luschnik
Die FPÖ hat nicht nur auf Unterlassung geklagt, sondern sieht darin auch eine Verharmlosung der NS-Ideologie. Der Vergleich mit Hitler sei „geschmacklos und entbehrt jeder Grundlage“, sagte Generalsekretär Christian Hafenecker. Das Video kursiert seit Ende Mai in mehreren Varianten im Netz.
FPÖ war gegen Verschärfung
Ende des vergangenen Jahres waren die Bestimmungen im Verbotsgesetz verschärft worden. Seither ist jegliches Verharmlosen des Holocaust strafbar, zuvor war es nur „gröbliches“ Verharmlosen. Ausgerechnet die jetzt klagende Partei stimmte im Nationalrat damals als einziges gegen die Novelle.
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