Mitmachen & gewinnen
Spaßhalber, unbedacht oder sogar unwissend - das sind oft die Rechtfertigungen von Angeklagten nach dem Verbotsgesetz. Strafbar ist das aber trotzdem. Und das Gesetz ist nun noch strenger. Die „Krone“ hat bei Anwalt Sascha Flatz nachgefragt, was sich hier seit 1.1.2024 in Österreich geändert hat.
Schockierender Vorfall in einer Kärntner Schule: Jugendliche stellten während der Pause die Hinrichtung von jüdischen Gefangenen nach, fotografierten und stellten die Bilder ins Netz.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.