Die Frau wollte sich nach etwa einjähriger Ehe scheiden lassen, wiederholt war es in der Beziehung zu Streit und Gewalt gekommen. Eine Scheidung wollte der 30-Jährige aber nicht akzeptieren. Am Tatabend kam es im Schlafzimmer in der gemeinsamen Wohnung in Nüziders (Bezirk Bludenz) zu der Auseinandersetzung, die schließlich eskalierte. Nach der Tat verletzte sich der 30-Jährige mit einem Messer schwer, offenbar um sich das Leben zu nehmen.
Bereits vor dem Erstgericht wirkte sich der qualvolle Tod der Frau erschwerend auf das Strafmaß aus. Laut Gerichtsmedizin führte die 27-Jährige einen bis zu dreiminütigen Todeskampf.
Nach dem Ersturteil hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Das OLG folgte dieser Ansicht. Ausschlaggebend für die Erhöhung der Strafe war erneut der qualvolle Tod der Frau, hieß es. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen, damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.