Langer Todeskampf

Ehefrau im Streit erstickt: 20 statt 15 Jahre Haft für Täter

Österreich
09.01.2013 10:01
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat als Berufungsgericht die Haftstrafe für einen 30-jährigen Vorarlberger verschärft, der im Juni 2012 wegen Mordes an seiner Ehefrau am Landesgericht Feldkirch in erster Instanz verurteilt worden war. Der Mann muss nun 20 statt 15 Jahre ins Gefängnis. Er hatte im Juni 2011 seine 27-jährige Ehefrau im Zuge eines Streits mit dem Gesicht in eine Matratze gedrückt, bis sie erstickte.

Die Frau wollte sich nach etwa einjähriger Ehe scheiden lassen, wiederholt war es in der Beziehung zu Streit und Gewalt gekommen. Eine Scheidung wollte der 30-Jährige aber nicht akzeptieren. Am Tatabend kam es im Schlafzimmer in der gemeinsamen Wohnung in Nüziders (Bezirk Bludenz) zu der Auseinandersetzung, die schließlich eskalierte. Nach der Tat verletzte sich der 30-Jährige mit einem Messer schwer, offenbar um sich das Leben zu nehmen.

Bereits vor dem Erstgericht wirkte sich der qualvolle Tod der Frau erschwerend auf das Strafmaß aus. Laut Gerichtsmedizin führte die 27-Jährige einen bis zu dreiminütigen Todeskampf.

Nach dem Ersturteil hatte die Staatsanwaltschaft Feldkirch Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Das OLG folgte dieser Ansicht. Ausschlaggebend für die Erhöhung der Strafe war erneut der qualvolle Tod der Frau, hieß es. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen, damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

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