Regierung skeptisch
D: Bundesländer nehmen Anlauf für Verbot der NPD
Die Länder müssen ihren Antrag über den Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einbringen. Der Rat könnte bereits auf seiner nächsten Sitzung am 14. Dezember einen entsprechenden Beschluss fassen. Damit müsste sich die 1964 gegründete NPD zum zweiten Mal in ihrer Geschichte einem Verbotsverfahren stellen.
Die Kritiker eines solchen Verfahrens führen rechtliche und politische Gründe an. Juristisch seien die Hürden für ein Parteiverbot hoch. Politisch könnte das Verfahren der Splitterpartei mehr Aufmerksamkeit einbringen, als sie verdiene. Die NPD selbst räumte dem Verfahren keine Erfolgsaussichten ein: "Die etablierte politische Klasse steuert wissentlich und frohlockend auf den Eisberg zu", erklärte Sprecher Frank Franz.
Regierung und Bundestag äußerst zurückhaltend
Nun wollen die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel über das Verbotsverfahren beraten. Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich jedoch noch einmal die Skepsis der Regierung und warnte vor einem Scheitern des Verfahrens. Demnach seien die Risiken eines Fehlschlags seit dem ersten Verfahren 2003 "nicht unbedingt geringer" geworden. Die Regierung müsse sich einem Verbotsantrag des Bundesrats nicht zwangsläufig anschließen. Auch der deutsche Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hatte seine Zweifel wiederholt deutlich gemacht.
In den Bundestagsfraktionen von Union und FDP stieß das Vorgehen der Länder ebenso auf Skepsis. Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff warf den Ländern vor, durch ihren Gang nach Karlsruhe "vom eigenen Versagen" im Kampf gegen Rechtsextremismus abzulenken. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, bezeichnete den geplanten Antrag als "rechtlich hoch riskant". Und Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte erneut, dass der Bundestag bislang keinen Einblick in das Belastungsmaterial gegen die NPD habe und sich deswegen mit einer Beurteilung des Antrags schwertue. Ob es eine gemeinsame Klage der Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung geben wird, ist somit weiterhin offen.
NPD tritt offensiv gegen demokratischen Rechtsstaat auf
Die rechtsextreme NPD tritt offensiv gegen den demokratischen Rechtsstaat auf. Aus Sicht des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz will die Partei die gegenwärtige politische Ordnung in Deutschland überwinden. Nach Überzeugung der Experten sind Ausländerhass und Antisemitismus "in der NPD tief verwurzelt". Kernelement ihrer Ideologie ist eine ethnisch homogene "Volksgemeinschaft". Vorsitzender ist seit 2011 Holger Apfel, der versucht, die Partei nach außen gemäßigter wirken zu lassen.
Die 1964 gegründete NPD hatte 2011 rund 6.300 registrierte Mitglieder. Seit dem Höchststand 2007 mit 7.200 Mitgliedern geht deren Anzahl stetig zurück. Die Anhänger der Partei stammen nach einem Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung vor allem aus den unteren gesellschaftlichen Schichten. Keine andere Partei außer der Linken weist zudem einen so hohen Anteil ostdeutscher Mitglieder auf. Ihre Wähler sind meist jung und männlich. Derzeit ist die NPD in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten.
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