Über 1,2 Mio. €

Schweiz besteuert Honorar für “illegale” Steuer-CD

Wirtschaft
04.10.2012 12:56
Geld stinkt nicht: Obwohl die Schweiz den Verkauf von Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger für illegal erklärt hat, erhebt sie nach Zeitungsangaben Steuern auf dafür in Deutschland gezahlte Honorare. So verlange das Finanzamt Zürich Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Franken (1,24 Millionen Euro) auf von Nordrhein-Westfalen an einen Verkäufer überwiesene 2,5 Millionen Euro.

Wolfgang U. hatte 2010 Kundendaten der Credit Suisse, die ein Mitarbeiter entwendet hatte, an das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen verkauft und dafür das stolze Honorar erhalten. Der seinerzeit in der Schweiz wohnhafte Österreicher war ein halbes Jahr nach Überweisung des Honorars festgenommen worden. Wenig später nahm er sich in der Schweizer Untersuchungshaft das Leben. Nun werden die Erben des CD-Verkäufers zur Kasse geben - wie die "Neue Zürcher Zeitung" am Donnerstag berichtete.

Familie beschwert sich über Doppelbesteuerung
Die Familie von U. wehrt sich nach "NZZ"-Angaben gegen die Zahlungsforderung. Sie mache geltend, auf das Honorar für die Steuer-CD seien bereits in Deutschland Steuern gezahlt worden. Aufgrund des Abkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung sei eine zweite Besteuerung durch die Schweiz unzulässig.

Die Finanzdirektion des Kantons Zürich wollte sich nicht äußern und verwies auf das Steuergeheimnis. Hingegen bestätigte das NRW-Finanzministerium laut "NZZ", dass von Honorarzahlungen für Bankdaten-CDs jeweils Steuern abgezogen worden seien. Man gehe in solchen Fällen von einer "beschränkten Steuerpflicht" aus. Der Satz betrage 15 Prozent.

Bundesanwaltschaft beansprucht gesamtes Honorar
Wie viel von den NRW-Millionen der Familie des CD-Verkäufers am Ende bleibt, ist weitgehend unklar. Denn ungeachtet der Steuerforderung des Kantons Zürich beansprucht die Schweizer Bundesanwaltschaft das gesamte CD-Honorar. Es soll als "Deliktsgut" beschlagnahmt werden.

Zumindest bei einem größeren Teil der Millionensumme dürfte das laut "NZZ" schwierig werden: NRW habe das Honorar - angeblich um es zu verschleiern - in drei Tranchen auf verschiedene Konten in Österreich, Tschechien und Deutschland überwiesen. Zwar seien die Konten in den beiden erstgenannten Ländern auf Antrag der Schweiz bis auf Weiteres gesperrt worden. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen in Deutschland sei jedoch "nicht ganz unerwartet - bis heute unbeantwortet geblieben".

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