Kritik an Karner-Plan

Strafverteidiger warnen vor Messenger-Überwachung

Digital
30.04.2024 09:15

Die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen (VÖStV) spricht sich gegen umfassende verdeckte Online-Durchsuchungsmöglichkeiten von Handys zum Zweck der Spionage- und Terrorabwehr aus. Die Forderung nach einer dem Stand der Technik entsprechenden Möglichkeit, Telefonate und verschlüsselte Nachrichten über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema zu überwachen, können die Verteidigerinnen und Verteidiger aber grundsätzlich nachvollziehen.

Das ÖVP-geführte Innenministerium hatte vor kurzem einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der vorsieht, dass bei einer konkreten Verdachtslage in Richtung terroristischer Straftaten bzw. geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs bestehende Sicherheitslücken bei Handys zukünftig genutzt werden, um mittels einer Software die Geräte von Verdächtigen auf Inhalte zu überprüfen, die über Dienste wie WhatsApp oder Signal ausgetauscht werden. Dabei gehe es um keine Online-Durchsuchung der gesamten am Handy abgespeicherten Daten, das Ausspähen soll sich auf die am Gerät installierten Messenger beschränken. Das grüne Justizministerium hat bisher das Aufspielen von Schadsoftware auf Handys wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt.

Die VÖStV hält dazu nun fest, „dass derzeit nur politische Forderungen bekannt sind, jedoch kein offizieller Vorschlag in technischer und vor allem grundrechtlicher Hinsicht“. In ihren nunmehr im Anschluss an den Strafverteidigertag in Graz gefassten Beschlüssen verlangt die Vereinigung jedenfalls ein Verwertungsverbot für Beweisergebnisse ausländischer Ermittlungsbehörden, „deren rechtsstaatliches Zustandekommen von Seiten des übermittelnden Staates nicht von Beginn an vollständig – mitsamt den Rohdaten – offengelegt wird“, wie VÖStV-Präsident Philipp Wolm bekräftigte.

VÖStV fordert eigene Suchtmitteltherapie-Justizanstalt
Was die Suchtmittelkriminalität betrifft, verlangt der VÖStV „eine systemkohärente Fortführung der Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten“. Bei Personen, die Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum verwenden, sollen demnach die Diversionsbestimmungen des Suchtmittelgesetzes (SMG) sowie die „Therapie statt Strafe“-Maßnahmen intensiviert und ausgebaut werden. Die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger wollen außerdem eine eigene Justizanstalt mit Schwerpunkt Suchtmitteltherapie.

Die VÖStV ist aber generell gegen eine undifferenzierte Legalisierung von Cannabis. Eine österreichweite Evaluierung soll klären, wie häufig die Behörden bei bestätigtem ausschließlichem Eigenkonsum ein Strafverfahren einleiten, das dann nach dem SMG eingestellt wird, obwohl ein solches Vorgehen schon über die Gesundheitsbehörden in Form gesundheitsbezogener Maßnahmen möglich wäre. „Es wird angeregt, die Bundesministerin für Justiz möge im Erlassweg für eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise Sorge tragen“, betont der VÖStV, der sich im Strafgesetzbuch für die ersatzlose Streichung einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Sanktion bei Drogenhandel in großem Stil und in führender Funktion ausspricht.

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